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nöthige Aufmerksamkeit. Die Stadtkirche, in welcher er regelmäßig dem Gottesdienst anzuwohnen pflegte, während seine Gemahlin einen eigenen böhmischen Hofprediger hatte, wurde von ihm erweitert, auch wegen Revision der Kirchenordnung ein Konvent im Ort veranstaltet und auf die Anerkennung des von den schroffen Lutheranern verdächtigten Gründlichen Berichts und seine Geltung als Bekenntnisschrift der Grafschaft nicht weiter gedrungen. Allsonntäglich ertheilte der Graf für alle Unterthanen, die ihm persönlich ein Anliegen vortragen wollten, mit ebenso vieler Würde als leutseliger Freundlichkeit offene Audienzen. Er umgab das Schloß mit Basteien, Wällen und Gräben. An der Ausführung weiterer Pläne hinderte ihn der Ausbruch des dreißigjährigen Kriegs, in welchen der Graf als Mitglied der böhmischen Stände sofort hineingezogen wurde, um viele Jahre hindurch von den Schrecken desselben wie wenige geprüft zu werden. Während er nach dem unglücklichen Ausgang der Prager Schlacht (8. Nov. 1620), mit der kaiserlichen Acht belegt, in Norddeutschland umherirrte, nahmen, auf den Rath des württembergischen Kanzlers Faber, die Brüder des Flüchtigen, die Grafen Kraft und Philipp Ernst, die Grafschaft Weikersheim in Besitz. Vom 15.–18. Januar 1621 nahm Kraft in den Ämtern Weikersheim und Hollenbach, Philipp Ernst im Amt Schrozberg die Huldigung entgegen. Am 20. April zeigte Johann Gottfried, Bischof von Würzburg und Bamberg, den Gräflichen Brüdern an, daß er mit dem Vollzug der kaiserlichen Acht beauftragt sei und Beamte abordnen werde, sich mit ihnen zu besprechen. Zum Glück war der Bischof ein dem Haus Hohenlohe freundlich gesinnter Nachbar und half die Sache auf die lange Bank schieben. Fürbitten von allen Seiten bewirkten im Septbr. 1623 die Aussöhnung mit dem Kaiser. Von der Sorge des nach Weikersheim zurückgekehrten für gemeinsames Tragen der Lasten und Beschwerden, sowie von seinem Einfluß auf Wallenstein, schonende Zusicherungen für die gesammte Grafschaft zu geben, ist bereits oben S. 289 f. die Rede gewesen. Während die Pest in Weikersheim und Umgegend wüthete, ordnete Georg Friedrich mit aller Energie die nöthigen Vorsichtsmaßregeln an, Sperrung der angesteckten Häuser, Räucherungen, Reinlichkeitspflege. Niemand aus infizirten Häusern sollte einem Leichenzug anwohnen, dieser nur bis an den Friedhof, nicht bis zum Grab ausgedehnt, der kirchliche Akt auf einer nahen Wiese vorgenommen werden, jede Beerdigung nur zu zwei

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Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Mergentheim. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 807. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtMergentheim0807.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)