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b. Klause.

1282. Die Klause erhält von Gebhard v. Brauneck 36 Pfd. Hllr., 1 Malter Korn, 3 M. Haber, 11/2 M. (?) Käse und 4 Hühner jährliche Gilt zu einem Almosen. Schönhuth, Vorzeit und Gegenwart in Frankenland 68;

1291 von demselben und seiner Ehefrau Alheid 4 Pfd. jährliche Hellerzinse auf Gütern in Wachbach, Igelstrut, Hachtel und Althausen. W. F. 1853, S. 83;

1310 desgleichen von Reimar v. Derfiel (?) seinen Brüdern und Söhnen, bei Aufnahme von Reimars Töchtern Alheid und Agnes, Güter zu Assamstadt, Neunkirchen und Oesfeld. Schönhuth a. a. O. 69.

1337. Heinrich, gen. der Langendinkel, Edelknecht zu Lauda, übergibt seine Gilt in Hetzfeld (? Oesfeld) an die Klause. Ebend.

1342. Rüdeger Reich verkauft an die Klausnerinnen seine Gilten auf dem Gut zu Hachtel um 21 Pfd. Hllr. W. F. 1849, S. 86.

1345. Rüdeger Reich verkauft an die Klause seine Gilten zu Lillstatt und seine Gilt von des Mekers Gut zu Hachtel um 80 Pfd. Hllr. St.A. W. F. 1849, S. 86.

1347. Kunrat Wirse, gen. v. Wachebach, verkauft den Klausnerinnen ein Holzrecht in der Mark zu Wachbach um 3 Pfd. Hllr. St.A.

1348. Die Klausnerinnen übergeben ihr Besitzthum in Igelstrut dem Heinrich Reinhard, Bürger zu Mergentheim, als Erblehen, welches er bis 1372 inne hat. (B.)

1358. Gottfried und Arnold vom Ryne verpflichten sich, ihrer Schwester Gerhuse vom Ryn, Klausnerin zu Wachbach, solange sie lebt, jährlich 2 Malter Korn Mergentheimer Meß in die Klause gen Wachbach zu liefern. St.A.

1370. Elisabeth v. Schüpf, Jungfrau in der Klause zu Wachbach, vergleicht sich um den Stoß und Ufflauf (Streit) den sie mit den geistlichen Frauen daselbst wegen ihrer Pfründe gehabt, dahin, daß sie jährlich auf zweimal 12 Pfd. Hllr. erhält. St.A.

1380. Vor dem Bischof v. Würzburg wird ein Streit zwischen Jungfrau Agnese v. Reinsbronn, Meisterin, und der Sammlung der Klause zu Wachbach einer- und Beringer Reich andererseits durch Schiedsmänner dahin geschlichtet: 1. Reich soll kein Recht haben, eine Meisterin zu setzen, noch eine Jungfrau in die Klause zu geben, außer mit der Meisterin und übrigen Klosterfrauen Willen und Wort; 2. derselbe hat auch mit der Frauen Ein- und Ausgehen, Gewand, Kleidern und Gütern oder irgend welchen andern Sachen nichts zu schicken noch zu thun, darf auch keine um irgend eine Sache strafen; 3. die Meisterin und Sammlung dürfen all ihr Gut, das zur Klause gehört, ungehindert besetzen und entsetzen, verkaufen und hinleihen. St.A. Schönhuth a. a. O. 70.

1380. Die Klause erhält gegen Konrad v. Sachsenflur Recht auf 40 Pfd. Hllr. St.A.

1381. Agnes v. Reinsbronn, Meisterin, Greth ihre Schwester, Els Krumlin und Gerhus Reyn, Klausnerinnen zu Wachbach, geben um Armut willen ihre Klause mit allen Gütern und Rechten um ein jährliches Leibgeding dem DO. Der Agnes v. Reinsbronn werden

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Mergentheim. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 766. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtMergentheim0766.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)