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Dieb begraben liegen, der an dieser Stelle beim Rübendiebstahl überrascht vom Eigenthümer des Rübenackers mit einer Rübe erschlagen wurde.

Von dem eine kleine halbe Stunde von hier gelegenen Röttinger Wald erzählt man, derselbe sei von einer hier durchreisenden Gräfin den Röttingern vermacht worden und nicht den Neubronnern. Als die Gräfin nemlich krank und erschöpft in Neubronn um Aufnahme gebeten habe, sei ihr von den Neubronnern die Aufnahme verweigert worden, die Röttinger dagegen haben sie liebreich beherbergt und verpflegt. –

In der Nähe von Oberndorf war ein kleiner Teich, von dem die gleiche Sage geht, wie die oben S. 128 f. beim Fräuleinsbrunnen bei Münster angeführte. –

In der Nähe des Wäldchens am Queckbronner Vicinalweg ist’s bei Nacht nicht geheuer; es gehen dort kleine Lichter, wahrscheinlich, weil der Grund sumpfig ist, Irrlichter.


Neubronn = Ort am neu entdeckten, neu gefaßten Brunnen, trugen die Herren von Hohenlohe, mit Oberndorf, Standorf und andern Orten der Herrschaft Röttingen, zu Lehen vom Kloster Fulda, wornach diese Orte vielleicht zu den 30 villae um die Gollach und Tauber etc. gehörten, welche Graf Adelbrecht und sein Bruder Eggibrecht dem genannten Kloster schenkten (Dronke, Trad. Fuld. 20.) Als 1345 Hohenlohe die Herrschaft Röttingen an Würzburg verkaufte, behielt es Neubronn, Oberndorf und Standorf, veräußerte aber diese Orte 1396 an den Gemahl der Anna v. Hohenlohe-Brauneck, Konrad v. Weinsberg, der sie nach mehreren Verpfändungen 1443 an Konrad v. Rosenberg verkaufte. Letzteren Kauf focht Hohenlohe an, weshalb Rosenberg die Erwerbung mit der ganzen Herrschaft Haltenbergstetten dem Hochstift Würzburg zu Lehen auftrug. Im 15. Jahrhundert war ein Theil von Neubronn im Besitz der Truchsesse von Baldersheim, im 16. Jahrhundert hatten einen Theil die von Finsterlohe und die Zobel v. Giebelstatt. 1632 nach dem Aussterben der Rosenberg zog Würzburg das Lehen an sich und 1641 belehnte der Fürstbischof von da, Franz v. Hatzfeld, seinen Bruder, den kaiserlichen General Melchior von Hatzfeld, damit. Nach dem Erlöschen von dessen Nachkommenschaft 1794 wieder an Würzburg heimgefallen, wurde die Herrschaft durch den Reichs-Deputations-Hauptschluß 1803 dem Fürsten von Hohenlohe-Bartenstein als Entschädigung zugewiesen.

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Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Mergentheim. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 648. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtMergentheim0648.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)