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zwischen der Gemeinde Althausen als Klägerin und der DO.s-Regierung zu Mergentheim als Beklagten wird entschieden: 1. daß es in Althausen nach dem Restitutionsedikt und dem Friedensschluß bei dem Exerzitium der Augsburgischen Konfession verbleiben soll; 2. Daß Althausen den Titel eines Freidorfs gegen ihre Benachbarten und sonst zu gebrauchen befugt sei, ausgenommen den Deutschen Orden, als gegen dem sie dergleichen Prädikat nit hergebracht; 3. im übrigen beide Theile an den klaren Buchstaben des Original-Schirmbriefs von 1545 gewiesen sein sollen. (Nach dem Orig. in Althausen.)

1652. „Auf Ansuchen der Heimbürgen, Schützen (?) und ganzen Gemeinde des freien Dorfes Althausen“ stellt der Pfalzgraf Dr. Georg, Prokurator des Kais. Kammergerichts zu Speier, der Gemeinde einen Wappenbrief aus. Auf Klage des DO.s aber wird derselbe durch den Gerichtshof zu Rhein für null und nichtig erklärt und die Gemeinde überdies von der Regierung zu Mergentheim wegen Ungehorsams um 200 Reichsthaler gestraft. Jb. 82.

1668. Bei einem Tausch zwischen Kurpfalz und DO. kommen auch die Kurpfälzischen Leibeigenen zu Althausen an letzteren. OR. 24, 271.

1703. Januar 17. Die DO.s Regierung schreibt der Gemeinde an ihrem Schatzungs-Hinterstand 1500 Gulden ab gegen Verzicht auf die Jagd- und Schießensbefugnis auf kleines Wildbret innerhalb der Markung Althausen. (Nach dem Or. in Althausen.)

1719. Kurbrandenburg, an welches nach Aussterben des Geyerschen Geschlechts (1708) die Besitzungen zu Althausen und Neunkirchen gefallen, entläßt den Pfarrer von Neunkirchen und setzt je einen Prediger in Althausen und Neuhaus ein, worauf Würzburg gleichfalls einen evangelischen Pfarrer ernennt, der aber nicht ins Amt tritt. Auch der Pfarrer von Althausen tritt wieder zurück. Jb. 99 f.


Der Üttingshof liegt in einem Kesselthale eine starke halbe Stunde nordwestlich vom Mutterort; die sehr stattlichen Gebäude wurden im Jahr 1871 neu erbaut, das Wohnhaus auf das Fundament des alten in Form eines Schlößchens. Zum Hof gehören 310 Morgen an Äckern, Wiesen und Weinbergen und 70 Morgen Wald, welches Gut von dem Besitzer äußerst rationell bewirthschaftet wird.

Der Üttingshof gehört zu den paar ältesten mit Namen aufgeführten Orten im Bezirk. 807 tritt Graf Audolf mit Einwilligung Kaiser Karls des Großen dem Bischof von Würzbürg verschiedene Güter im Gollach- und Taubergau ab, darunter auch solche in dem Weiler Odinga (Ort des Odo, Uto, Otto.) Gleichfalls im 9. Jahrhundert schenkt Graf Wago sein Eigenthum in dem Weiler Uotinga mit den Leuten und allen Zugehörungen und Rechten dem Kloster Fulda (Dronke, Tradit. et antiqu. Fuld. p. 21.) Erst 600 Jahre später hört man wieder von dem Hof, den der Spital in Mergentheim, die

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Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Mergentheim. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 451. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtMergentheim0451.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)