Seite:OberamtMergentheim0444.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

(1708. 1719), endlich die Grafen von Wertheim und Kloster Schönthal (Schönhuth, Vorzeit und Gegenwart 49.).

Trotz dieser Herrschaftsverhältnisse hatte Althausen, wie es scheint, von Alters her einzelne besondere Gemeinderechte.[1] Die Benennungen Bescheidene Leute und Gebauerschaft zu Althausen gemeiniglich (1377. 1411.), Dorfmeister und Heimbürgen (1429. 1490.), Bürgermeister und Zwölfer (1596), Heimbürgen, Schützen (?) und ganze Gemeinde des freien Dorfs Althausen (1652), sowie der Verkauf des Rechts, einen Heimbürgen (s. u.) mit zu wählen, Seitens derer von Finsterlohe an die Männer und Gemeine zu Althausen (1429) – dies weist zurück auf eine alte Gemeindeverfassung, bei welcher zwar Gericht, Vogtei und andere Rechte den Grundherren zustanden (c. 1303. 1429. 1444.), welche es aber immerhin erklärlich macht, daß die Althauser fortwährend beanspruchten, als freies Reichsdorf zu gelten. Sie erhielten jedoch nicht weiter zugestanden, als das Verbleiben bei den guten und löblichen Herkommen und Gewohnheiten: 1. Heimbürgen mit Rath einer Gemeine zu setzen und zu entsetzen, welche die Feldpolizei handhabten, 2. Recht zu suchen nach Wahl vor dem Deutschordischen Dorf-Gericht in Markelsheim, oder vor ihren Grundherren 3 Meilen um Althausen gesessen, 3. Hasen- und Vogeljagd auf der Markung Althausen, 4. Dienstfreiheit, sowie Freiheit von Umlagen für Cent, Obrigkeit und Schirm, nicht aber von Reichssteuern. Im Übrigen blieb Cent- und Malefiz-Gerichtsbarkeit, sowie der Vogt-, Schutz- und Schirmhaber und das Herdhuhn fortan dem Deutschorden (1545.) Daß die Gemeinde hiebei sich nicht beruhigte und namentlich auf der Benennung Freidorf zu bestehen fortfuhr, zeigt das derselben nicht ungünstige Erkenntnis der Reichskommission von 1651 und der vergebliche, mit einer Ungehorsamsstrafe endende Versuch, sich einen Wappenbrief ausstellen zu lassen 1652 (s. u.) Mit dem im J. 1703 eingegangenen Verzicht auf das uralte Jagdrecht gegen Steuernachlaß ist thatsächlich auch der letzte Anspruch auf Reichsdorfsrechte hingegeben und Althausen in der Hauptsache Deutschordisch geworden.

Kirchliches. Althausen war schon im 14. Jahrhundert Filial von Neunkirchen. 1352 wurde am St. Jodoksaltar der Kapelle (Filialkirche) aus dem Heiligen und freiwilligen Gaben eine Frühmeßpfründe geschöpft. Das Patronat der mit


  1. Vgl. M. Schliz W. F. 1855, S. 52 ff.
Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Mergentheim. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 444. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtMergentheim0444.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)