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f. Militär- und Schützenwesen.

Die jungen Bürger mußten 5 Jahre lang vor der Aufnahme ins Bürgerrecht unter Anführung ihres Schützenmeisters, später des Stadtlieutenants, bei Trommel- und Pfeifenschall jeden Sonn- und Feiertag im Sommer auf den Schießwasen jenseits der Tauberbrücke ziehen und daselbst Waffenübungen halten. Wer ausblieb, wurde von der Stadtaudienz um Geld gestraft. Alljährlich war ein oder mehrere Freischießen mit Einladung fremder Schützen, am Kirchweihmontag feierliches Hochamt zu Ehren des Schützenheiligen Sebastian. Die Regierung zahlte in die Schützenkasse jährlich 30 Gulden. Einladungen zu den Schießen in Ulm, Bamberg, Würzburg, Heidelberg, Wertheim, Weikersheim etc. sind noch bis zurück zum Jahr 1478 vorhanden. Die militärische Organisation des Schützenkorps scheint im 17. Jahrhundert ziemlich abgegangen zu sein; wenigstens sah im Anfang des 18. der Hoch- und Deutschmeister sich veranlaßt, einen Landausschuß zu bilden aus allen Männern von 18 bis 40 Jahren, die fortwährend in den Waffen geübt und ebensowohl zur Landesvertheidigung, als zu Kriminalexekutionen und zur Vertreibung der Bettler und Landstreicher verwendet werden sollten. Neben dieser Landmiliz hatte der Deutschorden aber auch eine kleine stehende Truppe zu Mergentheim in Garnison.


g. Münzwesen.

Dem Deutschmeister stand das Münzregal vor der Vereinigung mit der hochmeisterlichen Würde nicht zu. Um so merkwürdiger ist die Urkunde vom Sonntag vor Himmmelfahrt 1355, wodurch Kaiser Karl IV. dem Komthur zu Mergentheim, Philipp v. Bickenbach, für sich und seine Nachfolger in dieser Würde, also der Kommende Mergentheim, nicht dem Deutschmeisterthum, das Recht ertheilt, Heller zu münzen nach dem Schrot und Korn von Nürnberg. Ob aber von diesem Recht Gebrauch gemacht worden und ob insbesondere aus der in einer Urkunde von 1375 erwähnten Mergentheimer Währung auf eine eigene Münze der Kommende, oder auch der Stadt Mergentheim sich schließen lasse, bleibt dahin gestellt, da unter Währung eines Orts sehr oft nicht eine eigene, sondern nur die daselbst zum Kurs autorisirte fremde Münze verstanden wurde. Ob zwei Medaillen mit dem Brustbild des Komthurs Konrad Knipping und dem Wappen der Stadt Mergentheim, die eine ohne Jahr, die andere mit

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Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Mergentheim. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 426. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtMergentheim0426.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)