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1380 Juli 18. 19. König Wenzel weilt auf der Rückreise von Aachen und Frankfurt in Mergentheim. St. 3, XVI. Er lud auf Klage der Stadt Frankfurt wider den Löwenbund Vertreter des letztern hieher, sie erschienen aber nicht.

1380 Dezember 27. Die Bürger der Stadt Mergentheim, (welche nach einer Mittheilung des Deutschordenskanzlers Georg Spieß damals „das erstmal uwbgefallen und wieder zu Gehorsamb bracht worden, wie darumb zu eigenem Zeichen das Kreuz auf dem Markt gesetzt“) bekennen, daß sie auf Verlangen Konrads Rüde, Deutschmeisters, dem DO. neu gehuldigt und geschworen haben: 1. Wer zu Mergentheim Bürger sein will, soll schwören, dem DO. getreu und gewähr zu sein; 2. sie sollen sich mit Niemand verbinden, es seien Herren oder Städte; 3. Recht nehmen und geben vor den Richtern des DO.; 4. alle Gebote des DO. halten; 5. wer nicht mehr Bürger in Mergentheim sein will, mag Urlaub nehmen, der ihm nicht versagt werden soll; 6. eigenen Leuten des DO.s aber kann der Urlaub versagt werden. W. F. 4, 285.

1381. Hans Ludener (v. Lauda) Johanniterordens-Komthur zu Mergentheim. Zeitschr. f. d. Gesch. d. Oberrh. 24, 82.

1382 Juli 21. Auf Fürsprache Konrads v. Brauneck bitten Graf Johann zu Wertheim u. a. Theidigungsmänner den Deutschmeister Konrad Rüde, daß er die Bürger von Mergentheim, welche er gefangen hat, ledig und los lassen solle auf folgende Bedingungen: 1. Jeder soll mit 3 seiner nächsten Anverwandten eine Urphede schwören für sich und seine Erben gegen den DO.; 2. haben die Bürger noch etwas zu schlichten mit dem Orden oder desselben Leuten, so sollen sie Recht nehmen da, wo jene gesessen sind, und sollen so lange selber Fried und Geleit haben; 3. dieselben sollen sich der Stadt Mergentheim entäußern und nimmer dahin kommen noch in ein anderes Ordensschloß, es sei denn mit des Ordens gutem Willen; 4. ihr Besitzthum in Mergentheim sollen sie verkaufen binnen 3 Jahren und zu diesem Zweck mögen ihre Weiber oder guten Freunde während dieser Frist nach Mergentheim gehen; 5. ihre Schulden sollen sie bezahlen; 6. bis zum Verkauf sollen sie von ihren Gütern steuern wie bisher; 7. sie sollen 80 Gulden zahlen für die Azung, die sie im Gefängnis gethan haben; 8. in den nächsten 8 Tagen sollen sie gen Grünsfeld geantwortet werden.

Die gefangenen Bürger – Tyrolf Füglin der älter und der jung, Peter Rackenzagel, Ulrich Glaser, Heinz Han und Hans Yngolfinger – erklären ihre Zustimmung und geben das geforderte Versprechen. W. F. 4, 286.

1383. Der Deutschmeister Konrad v. Rüd findet seine Grablege in Mergentheim. St. 3, 746.

1384 Febr. Geheime Zusammenkunft von Mainz, Pfalz, Würzburg, Österreich, Brandenburg, Nürnberg, Wirtemberg wider K. Wenzel und die Städte. Deutsche Reichstagsakten v. Weizsäcker 1, 420 ff.

1385. Wiederholte Herren- und Städtezusammenkünfte in Mergentheim zur Beilegung des Städtekriegs. D. Reichst. Akten 1, 509.

1385. Ein reicher Jude von Mergentheim mit Namen Abraham wird zu Rothenburg in Verhaft genommen und muß für seine Freilassung 11.000 Gulden zahlen. Wib. 1, 252.

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Mergentheim. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 405. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtMergentheim0405.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)