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Regesten zu I.–III.[1]

1058. Comitatus Mergintaim in pago Tubergewe[2] U.B. 1, 274.

1099. Gozwinus de Mergentheim ist Zeuge in einer bischöflich Würzburgischen Urkunde. U.B. 1, 313.

1103. (Röttingen) in provincia Osterfranken in comitatu Mergentheim . . Ebo et filius eius Goswinus de Mergentheim. Cod. Hirsaug. (1843) 44 f.

1169. Heinrich v. Lauda vermacht den dritten Theil an der Kapelle in Mergentheim, über den Reliquien des hl. Kilian, dem Hochstift Würzburg. Monum. boica 37, 92.

1170 „soll ein Herr von Hohenlohe seinen Antheil an dieser Kapelle gleichfalls Würzburg aufgetragen haben“. Schönhuth, Chronik von Mergentheim 9.

1207 September 27. Bischof Otto von Würzburg bestätigt die Schenkung des Patronatsrechts der Kirche in Mergenthein durch den edlen Ritter Albert v. Hohenlohe an das Hospital des heil. Johannes des Täufers in Jerusalem. U.B. 2, 365.

1216. Die Gebietiger der Häuser des hl. Johannes des Täufers in Alemannien, Heinrich und Engelhard, beurkunden, daß die edle Frau Hedwig v. Hohenlohe ihnen 20 Mark Silber zum Ankauf eines Gutes für die Erhaltung eines Pfarrgehilfen in Mergentheim und Entrichtung eines jährlichen Zinses daraus an das Kloster Schäftersheim übergeben habe. U.B. 3, 36.

1219 Dezember 16. Vor Bischof Otto von Würzburg und seinen Landherren und Dienstleuten wird der von Andreas v. Hohenlohe vor seinem Eintritt in den Dienst des deutschen Hospitals in Jerusalem mit seinen Brüdern Gottfried und Konrad verabredete Theilungs- und Abfindungsvertrag endgiltig abgeschlossen. Andreas erhält unter anderem „alles (Hohenlohische) Eigenthum in Mergentheim, beide Schlösser, den Wald Ketereit, die Fischwaid (Fischfang) und die Wiesen an der Tauber, den Zoll, das Gericht, den Zehnten daselbst etc. und schenkt dieses alles dem DO.[3] U. B. 3, 92.

1219 Dezember 16. Bischof Otto von Würzburg bezeugt, daß die Brüder Gottfried und Konrad v. Hohenlohe den Berg und Wald in Ketereit, in Gegenwart seiner Waltboten in Mergentheim, von allen darauf haftenden Rechtsansprüchen befreit und ihrem Bruder Andreas und dem DO. überlassen haben. Dabei sind u. A. Zeugen: Rüdeger und Gottfried von Mergentheim. U. B. 3, 96.

1219 Dezember 22. Vor Bischof Otto von Würzburg schließen die edlen Knaben Heinrich und Friedrich v. Hohenlohe mit ihren Brüdern Gottfried und Konrad einen Vertrag über die Abtheilung ihrer Güter und Leute, ausgenommen ihre Leute in Mergentheim und Husen. Zeuge u. A.: Alwic von Mergentheim. U. B. 3, 97 f.


  1. Bis ins 15. Jahrhundert möglichst vollständig, von da an mehr zur Ergänzung der voranstehenden allgemeinen und Orts-Geschichte mitgetheilt.
  2. = Wirtembergisches Urkundenbuch. Stuttgart 1849 ff.
  3. = Deutscher Ritter-Orden.
Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Mergentheim. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 387. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtMergentheim0387.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)