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sich des Deutschmeisters Spruch willig zu unterwerfen; 10. dem Orden allen zugefügten Schaden zu ersetzen; 11. zum Wiederaufbau des Ordenshauses die geforderten Frondienste zu leisten. (Zimmermann, Allg. Gesch. d. Bauernkr. 2, 439. Voigt 2, 10 ff.)

Im Übrigen schadete die Betheiligung an den Unruhen der Zeit der Stadt so wenig, daß sie sofort nach der blutigen Niederwerfung des Aufruhrs zur Residenz des Deutschmeisters erhoben wurde. Am 23. April 1525 hatten die Bauern Schloß Horneck über Gundelsheim, die Hofburg des Deutschmeisters Dietrich v. Cleen, zerstört, auch denselben aller seiner Vorräthe an Lebensmitteln und seiner sämmtlichen fahrenden Habe beraubt. Er berief in der Mitte Augusts eine Anzahl Komthure aus der Ballei Franken zu einer Berathung auf das Haus Kapfenburg, und hier bewilligten auf seinen Antrag der Landkomthur und die Gebietiger, daß ihm vorläufig auf acht Jahre das Haus Mergentheim als Wohnsitz mit allen Zubehörungen eingeräumt werden solle, doch dergestalt, daß er den Komthur des Hauses, den Überreiter, Baumeister, Trappirer und die übrigen Beamten nebst dem Gesinde auf seine Kosten unterhalten, stets für die Erhaltung und Bewachung des Hauses mit aller möglichen Umsicht sorgen und es nach Verlauf der 8 Jahre an die Ballei wieder zurückgeben solle, mit so viel Vorräthen, wie es ihm überwiesen sei. Der Meister erbot sich von selbst, jedes Jahr, wenn es die Gebietiger von ihm verlangten, von Einnahmen und Ausgaben seines Meisteramts Rechnung zu legen, damit man dann ersehe, ob durch etwaigen Überschuß der Einnahme an den Pensionen und Beschwerden für das Meisteramt ein Theil nachgelassen werden könne. Er gab auch zu, daß das Ordenshaus zu Würzburg, welches sehr in Verfall war, dem dermaligen Komthur von Mergentheim zugewiesen werde, da dieser sich erboten hatte, es auf seine Kosten in guten baulichen Stand zu bringen, wogegen der Deutschmeister versprach, es mit Gastung und Überlage stets zu verschonen. Da die Gährung in der Bevölkerung auch im Jahr 1526 noch andauerte, auf dem Schlachtfeld von Königshofen z. B. bedrohliche Versammlungen von Landleuten stattfanden, weshalb der Deutschmeister jeden ferneren Besuch des Orts und jede Versammlung bei Todesstrafe verbot, so fand ein im April 1526 zu Mergentheim versammeltes Provinzialkapitel es rathsam, sich durch enges Anschließen an den Schwäbischen Bund für alle Fälle dessen Beihilfe zu versichern und vornehmlich auch des Deutschmeisters neuen

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Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Mergentheim. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 369. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtMergentheim0369.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)