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26. Dezbr. 1805 die fast 600jährigen Beziehungen Mergentheims zum Deutschen Orden tödtlich. Artikel 12 jenes Traktats bestimmte: „Die Würde eines Hoch- und Deutschmeisters, die Rechte, Domänen und Einkünfte, welche vor dem gegenwärtigen Kriege von Mergentheim, dem Hauptsitz des Deutschen Ordens, abhiengen, die andern Rechte, Domänen und Einkünfte, welche zur Zeit mit dem Hoch- und Deutschmeisterthum verbunden sind, sowie die Domänen und Einkünfte des Ordens sollen erblich werden nach der Ordnung der Erstgeburt in der Person und der geraden männlichen Abstammung desjenigen Prinzen des Kaiserlichen Hauses, welcher von dem Kaiser von Deutschland und Österreich dazu ausersehen werden wird.“ Mit Schreiben vom 17. Febr. 1806 benachrichtigte der Kaiser den Hoch- und Deutschmeister, daß er nächstens einen Commissarius nach Mergentheim senden werde, um dort für das Kaiserliche Haus seine Rechte, Domänen und Einkünfte in Besitz, das hochmeisterische Dienstpersonal in Kaiserliche Pflicht zu nehmen und die Bürgerschaft den Huldigungseid für den Kaiser und sein Haus ablegen zu lassen, weshalb er den Hochmeister ersuche, Dienstpersonal und Bürgerschaft ihrer Pflicht und ihres Huldigungseides zu entbinden und solches auch für die übrigen Ordensdiener und Unterthanen außerhalb Mergentheim zu veranlassen. Dieses geschah im März durch den Freiherrn von Hügel, wenige Monate ehe die Annexionen der Rheinbundsfürsten die Hoch- und Deutschmeisterischen Besitzungen und Einkünfte zu verschlingen anfiengen. Im Frühjahr 1808 sah der Rentmeister und Hofkammerrath Lindner in Mergentheim, als er einem Rathsgebietiger des Ordens von seinem Deputat von jährlichen 3000 Gulden mit Mühe das Sümmchen von 88 Gulden zuschickte, die Zeit nahe, wo dem Meisterthum „nur noch die 3 in ihren Revenüen sehr unbedeutenden Ämter Neuhaus, Balbach und Wachbach übrig sein werden, womit dasselbe mit dem ganzen hohen Orden von selbst erlöschen muß.“ (Voigt 2, 604.) Ein flüchtiges Jahr noch, und das Vorausgesagte trat ein. In dem siegreichen Krieg gegen Österreich, „am letzten Tage des fünftägigen mörderischen Kampfes bei Abensberg und Eckmühl ward auch das Schicksal des Ordens in deutschen Landen für alle Zeit entschieden. Napoleon sprach in Regensburg am 24. April 1809 über ihn das gebieterische Machtwort aus: 1. Der Deutsche Orden ist in allen Staaten des Rheinbunds aufgehoben (supprimé). 2. Alle Güter und Domänen des Ordens werden mit der Domäne der Fürsten, in deren Staaten sie liegen, vereinigt. 3. Diese Fürsten werden denjenigen ihrer Unterthanen, die als Mitglieder des Ordens im Genuß jener Güter waren, Pensionen bewilligen. Ausgeschlossen sind diejenigen, welche während des gegenwärtigen Kriegs gegen Uns oder die Bundesstaaten die Waffen tragen oder in Österreich bleiben werden. 4. Das Gebiet von Mergentheim, mit den an das Hochmeisterthum geknüpften Rechten, Domänen, Revenüen, wird mit der Krone Württemberg vereinigt.

König Friedrich von Württemberg hatte die Unterzeichnung dieses Dekrets durch Napoleon nicht abgewartet, schon vier Tage vor derselben, am 20. April, ließ er Truppen in Mergentheim einrücken und durch Freiherrn von Maucler der Kaiserlichen Regierung und durch Anschlag am Rathhaus der Einwohnerschaft Folgendes eröffnen:

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Mergentheim. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 307. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtMergentheim0307.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)