Seite:OberamtMergentheim0259.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Mühlmeister, der Pitanzmeister (Stiftungsverwalter), der Überreiter oder Hofreiter (für den Einzug der Zinsen und Zehnten, Aufsicht über die Ordenshöfe etc.), der Schulmeister (besonders zu Einübung der Chorschüler für den Gottesdienst), endlich seit dem 16. Jahrhundert der Kanzler (Sekretär) des Hoch und Deutschmeisters.

Ein vollständiges Verzeichnis der Komthure von Mergentheim läßt sich nicht mehr herstellen; wir begnügen uns mit der Liste der Hoch- und Deutschmeister, welche in Mergentheim ganz oder doch zeitweilig residirten.

01. Dietrich von Cleen 1525–26.
02. Walther von Cronberg 1526–43.
03. Wolfgang Schutzbar, genannt Milchling, 1543–66.
04. Georg Hund von Wenkheim 1566–72.
05. Heinrich von Bobenhausen 1572–88.
06. Maximilian Erzherzog von Österreich 1589–1618.
07. Karl Erzherzog von Österreich 1618–24.
08. Johann Eustach von Westernach 1625–27.
09. Johann Kaspar von Stadion 1627–41.
10. Leopold Wilhelm Erzherzog von Österreich 1641–62.
11. Karl Josef Erzherzog von Österreich 1662–64.
12. Johann Kaspar von Ampringen 1664–84.
13. Ludwig Anton Herzog von Pfalz-Neuburg 1684–94.
14. Franz Ludwig Herzog von Pfalz-Neuburg 1694–1732.
15. Klemens August Herzog von Bayern 1732–61.
16. Karl Alexander Herzog von Lothringen 1761–80.
17. Maximilian Franz Erzherzog von Österreich 1780–1801.
18. Karl Erzherzog von Österreich 1801–1804.
19. Anton Viktor Erzherzog von Österreich 1804–1809.

Über des Ordens Verhältnis zu Kaiser und Reich mag an dieser Stelle Folgendes bemerkt werden. Schon ehe der Deutschmeister Reichsfürst war (s. o.) noch mehr aber seit der Erhebung dazu ist die Abhängigkeit desselben vom Kaiser eine ziemlich weitgehende; er schwört dem Kaiser den Eid der Treue, empfängt von diesem eine förmliche Verleihung seiner Fürstenrechte gegen gewisse Taxgelder, stellt ein Geleite von Ordensrittern zur Romfahrt und leistet Zuzug zu des Kaisers und Reichs sämmtlichen Kriegen, steht in allen wider den Orden angebrachten Klag- und Streitsachen unter der hohen Gerichtsbarkeit und oberrichterlichen Gewalt des Kaisers. Ein Beispiel von Letzterem: Im Jahr 1513 erhoben einige Stände des Schwäbischen Bundes gegen den Komthur zu Mergentheim und den Rath dieser Stadt bei Kaiser Maximilian die Klage, daß dieselben in Aufrechthaltung der Reichsordnung und des Landfriedens sich strafbare Versäumnisse haben zu Schulden kommen lassen. Götz von Berlichingen habe mit einigen Raubgesellen nahe bei Mergentheim einen Angriff gegen mehrere Güterwagen von Nürnberger Kaufleuten verübt, sie ausgeplündert und zum Theil verbrannt. Man habe den Komthur und den Rath der Stadt zur Beihilfe aufgefordert, um den Räubern nachzueilen; sie haben aber solche nicht nur verweigert, sondern sogar die Nacheile streng verboten und die beraubten Kaufleute in ihre Stadt eingesperrt. So sei der frevelhafte Raub bis zur Zeit unbestraft. Der Kaiser lud sofort die Angeklagten vor sein Gericht nach Augsburg zur Verantwortung und

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Mergentheim. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 259. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtMergentheim0259.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)