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Stellen der Plateaux und an Abhängen mit Geröll, theils rein, theils gemischt vor; untergeordnet und künstlich angezogen ist die Weißtanne, Schwarzforche, Lerche und ziemlich selten die Weymouthskiefer (Pinus strobus).

Der Zustand der Waldungen kann im Allgemeinen als ein guter bezeichnet werden, besonders in den Staatswaldungen, welche größtentheils mit ganz gutem Erfolg von dem frühern Mittelwaldbetrieb zu Hochwald übergeführt sind. Bei den Gemeinden, deren Laubholzbestände als Mittelwald behandelt werden, zeigen sich weniger günstige Verhältnisse. Bei einigen ist der Boden, in Folge fortgesetzter übermäßiger Streunutzung, so entkräftet, daß nur noch Nadelholz und zwar bloß die genügsame Forche angezogen werden kann. Außerdem werden häufig die Reinigungshiebe, welche wegen der Eiche sehr wichtig sind, versäumt und die Oberholzstämme nicht aufgeastet. Diesem Übelstand ist es auch zuzuschreiben, daß in den Mittelwaldungen die jüngern Klassen des Oberholzes beinahe überall fehlen. Die Kulturen werden öfter nachläßig und mit untauglichem Material ohne genügenden Erfolg ausgeführt. Übrigens gibt es auch Gemeinden, welche den Wald pflegen und durch Anlage von Pflanzschulen kräftige Pflanzen zur Nachbesserung der Schläge erziehen. Aus den Pflanzschulen der Staatswaldungen sind bis jetzt von den zum Verkauf verfügbaren Pflanzen nach Möglichkeit abgegeben worden. Die Durchführung des neuen Gesetzes über die Bewirthschaftung und Beaufsichtigung der Körperschaftswaldungen wird erst nach und nach Wirkung zeigen, zumal wenn sich die Gemeinden entschließen werden, den Schutz ihrer Waldungen dem Schutzpersonal des Staats zu übertragen.

Die Bewirthschaftung der Staats-, Gemeinde- und Stiftungs-Waldungen gründet sich auf Wirthschaftsplane und technische Gutachten, welche von geprüften Forstmännern auf nachhaltige Nutzung eingerichtet sind. Die Nutzung wird nach dem kombinirten Flächen- und Massenfachwerk regulirt. Die periodischen Nutzungsplane werden alle 10 Jahre revidirt. Die Materialanfälle kommen, was die Hauptnutzung betrifft, innerhalb dieser Periode zur Ausgleichung; auch für die Kulturen und für die Standnutzung werden periodische Plane aufgestellt.

Die Staatswaldungen sind in besondere Bestandes- und Wirthschaftskarten eingezeichnet, die Waldungen der Gemeinden in sogenannte Übersichtskarten eingetragen.

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Mergentheim. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 215. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtMergentheim0215.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)