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1384 einen hiesigen Hof an Abt Albrecht von Ellwangen verkaufte (S. 788), die schon im J. 1397 genannte Mühle dahier mit Besitz zu Westhausen ums J. 1440 aus westerstettischem in ahelfingischen Besitz überging (S. 784) und dadurch nach dem Aussterben des ahelfingischen Geschlechts an Ellwangen fiel, hieran aber ohne Zweifel noch andere ellwangische Erwerbsakte sich anschlossen.

Das Verhältnis des beiderseitigen Besitzes in der späteren Zeit betreffend werden in der Topographia Ellvacensis vom J. 1733 hier genannt: fürstlich ellwangisch (Amts Westhausen) 1 Mühle, 1 Bauer, 1 Löhner, 1 Söldner (zus. 4 Unterthanen), kapitelisch: 1 Löhner, württembergisch: 1 Bauer, 1 Halbbauer, 1 Löhner (zus. 3 Unterthanen); im Ganzen 1 Mühle, 2 Bauern, 1 Halbbauer, 3 Löhner, 1 Söldner (zus. 8); das württembergische Adreßbuch von 1802 führt beim Königsbronner Klosteramt für den ellwangischen Kondominatort Jagsthausen 20 Seelen auf. Hinsichtlich der Hoheitsrechte herrschte zwischen den beiden Besitzern viel Streit, gegen die Richtigkeit des von Württemberg verfaßten Lagerbuchs vom J. 1583 protestierte Ellwangen im J. 1584 und wurden deßhalb den 20./30. August 1588 einzelne Streitpunkte verglichen.

Ein Theil von Jagsthausen soll im Bauernkrieg zerstört worden sein, weil die dortigen Bauern sich nicht an die rebellischen Bauern anschließen wollten.

Mit der im Kloster Königsbronn überhaupt nur langsam und nicht ohne Schwierigkeit eingeführten Reformation drang Württemberg in Jagsthausen nicht durch und noch bis 1579 sind die Namen hiesiger katholischer Geistlicher bekannt; in der Folge aber scheint die Pfarrei nicht mehr besetzt worden zu sein und schlossen sich die Jagsthauser Pfarrangehörigen, zu welchen auch im J. 1689 die Einwohner von Baiershofen und Frankenreute, später auch von Wagenhofen gehörten, dem Pfarrer von Westhausen (zum Theil auch von Dalkingen) an, und im J. 1700 wurde ein Kaplan des Westhauser Pfarrers mit der Versehung Jagsthausens beauftragt. Von 1701–1818 wurde durch einen Vikar des genannten Pfarrers an Sonn- und Feiertagen ein besonderer Gottesdienst gehalten. Übrigens bezeichnen die Königsbronner Lagerbücher von 1583 und 1689 „den ganzen Kirchensatz, Kastenvogtei, jus patronatus und advocatia der Pfarr und des Heiligen St. Stephani sammt aller Jurisdiktion“ u. s. w. als der Herrschaft Württemberg von wegen des Klosters Königsbronn

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Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 795. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_795.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)