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Theilungen des 16. Jahrhunderts werden bald 7, bald 6 Güter, bald 5 Fallgüter und 1 Erbgut mit dem Hirtenstab genannt); noch den 17. Septbr. 1789 wurde Karl Ludwig Georg von Wöllwarth vom Propst Klemens Wenzeslaus, den 19. Novbr. 1829 Karl Ludwig Christian Wilhelm Freiherr von Wöllwarth für sich und seine Agnaten von Seiten König Wilhelms von Württemberg belehnt, der letztere jedoch mit Ausschluß derjenigen Rechte, welche in Folge des Übergangs der Lehensherrlichkeit an Württemberg gemäß dem Reichs-Dep.-Hauptschluß von 1803 nunmehr als Ausflüsse der Staatshoheit der Krone zuständig oder mit dem Besitz eines Vasallen nicht mehr vereinbar waren, woran sich noch weitere Belehnungen, wie vom 3. Dezember 1840 anschlossen, bis im J. 1872 auch dieses Lehen zugleich mit demjenigen zu Killingen allodificirt wurde. 1

Weiterer von Ellwangen abgeleiteter Lehensbesitz erscheint am Ende des 14. Jahrhunderts in den Händen der Familien von Westerstetten und Weiler, später von Ahelfingen. In den Jahren 1385 ff. wird Heinrich von Westerstetten, Gemahl in erster Ehe der Agnes von Westhausen, durch welche er wohl hiesigen Besitz erhalten hatte, in zweiter der Agnes Keyferin, Wittwe Ulrichs von Röhlingen, zu Westhausen genannt; den 18. August 1391 ertauschte derselbe ein Gut hier, sowie zu Baiershofen, ellwangische Lehen, gegen einen Hof und zwei Lehen zu Dalkingen vom Abt Albrecht, den 15. Juli 1392 stiftete er zu seinen, seiner bereits verstorbenen ersten und seiner noch lebenden zweiten Gattin Gunsten eine Jahrzeit dahier und er wird auch noch im J. 1397 (gleichwie Jörg von Weiler; vergl. oben S. 573), sodann 1410 und 1420 ausdrücklich als zu Westhausen gesessen bezeichnet, worauf noch im J. 1460 sein Sohn Rudolf, sowie Kaspar Wolf und Fritz von Westerstetten als frühere Inhaber Westhausens genannt werden. Im Besitz der früher Jörg Weiler’schen Güter erscheint Ritter Ulrich von Ahelfingen im J. 1418, als er mit Heinrich von Westerstetten den 19. August d. J. wegen Fischens und Krebsens in der Jagst und sonstigen Bächen bei Westhausen, Weinschenk- und Schafweidgerechtigkeit verglichen wurde, im J. 1431 wird halb Westhausen zum ahelfingischen Gericht in Hohenalfingen gerechnet und um das Jahr 1440 [1] verkauften drei Herren von


  1. Die betreffende Urkunde ist nicht datirt, der oben genannte Komthur aber für das Jahr 1444 bezeugt (OA.Beschr. Waiblingen S. 217).
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Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 783. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_783.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)