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Deutschordenskomthur zu Oettingen im J. 1519 2 hiesige Hofstätten der Kommende als Erbzinslehen hinaus. Weiterhin bezog das Bisthum Augsburg nach einem Urbar von 1316 von dem Widumhofe in Ober-Wilflingen 4 Mltr., 30 Käse oder 5 Schill. und 24 Schill. oder 11/2 Schweine, in Unter-Wilflingen 11 Mltr., 12 Hühner, 200 Eier 60 Käse oder 10 Schill. und 16 Schill. oder 1 Schwein, den großen Zehnten in Ober- und Unter-, den kleinen wenigstens in Unterwilflingen; den 24. Juni 1366 wurde jedoch der Zehnte in gewissem Sinne abgelöst (5. und 6. Jahresber. für Schwaben und Neuburg 1841 S. 65. 69. 70, vergl. oben S. 589).

Im Allgemeinen waren übrigens, abgesehen von dem im Bisherigen genannten unbedeutenderen Besitzerwerb, beide Orte öttingisch, bezw. seit der Theilung im Hause Oettingen öttingen-wallersteinisch. Was es zu beiden Wilflingen hatte, bildete eine Zubehör der niederen und oberen Burg Wallerstein, welche Graf Ludwig der Jüngere von Oettingen seinem Vetter Graf Ludwig dem Älteren abgekauft hatte, und wurde als solche mit letzterer von Ludwig zu Widerlegung der Eignung des Lehens der Stadt Wassertrüdingen am 18. Dezember 1362 dem Bischof Berthold von Eichstätt zu Lehen aufgegeben (Oetting. Gegenkonklusionsschrift u. s. w., Beil. Nro. 50; Reg. Boic. 9, 72).

In späterer Zeit erscheinen als zum genannten Schloß gehöriger Besitz in Wilflingen (ohne genauere Unterscheidung, in welchem derselben) in verschiedenen Verschreibungen der Grafen für ihre Gemahlinnen, so Friedrichs (III.) für Euphemia geb. Herzogin von Schlesien-Münsterberg von 1415, Johanns I. für Margarethe von Görz von 1436, Ludwigs (XIII.) für Eva von Schwarzenberg von 1469, endlich auch bei der Theilung der Verlassenschaft dieses Grafen Ludwig im Jahr 1493 einige Heller- und Hühnerzinse, Haber- und Ölgülten, Käsheller, dann auch einige Wiesen, im letztgenannten Falle einige Hofstattzinsen, Küchengülten und Gültfrüchte. Der ganze öttingische Besitz an beiden Orten dagegen bildete wohl später nie eine Zugehör der lehenbaren Burg. Freilich herrschte hinsichtlich des Lehens Wallerstein überhaupt viel Streit, seit der Mitte des 18. Jahrhunderts erfolgten keine Belehnungen mehr und die Krone Bayern als Rechtsnachfolgerin Eichstätts verzichtete den 7. Juni 1865 im Vergleichswege auf alle Ansprüche an das Lehen Wallerstein. Nach der öttingischen Hauptbeschreibung von 1663 war in Unter-Wilflingen die hohe und niedere Obrigkeit, Steuer, Zins,

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Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 770. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_770.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)