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der Pfarrei Sneytten, sowie in einigen anderen Pfarreien gelegenen Nutzungen ihres Hauses, Behausung, Pfarrlehen, Zehnten Zinsen, Gülten, Gericht, Vogtei u. s. w. an den Landkomthur der Ballei Franken Hartung von Egloffstein von seines Hauses Nürnberg wegen, und da das letztere Haus wegen der erhaltenen Übernutzung sich verbindlich machte, an Mergentheim jährlich 125 fl. zu entrichten, verpfändete es hiefür den Getreide- und Heuzehnten zur Obern- und Niedern-Sneytten. Am 5. Febr. 1460 verzichtete der derzeitige Müller Caspar Huber auf das Erbrecht an obiger Mühle gegenüber dem genannten Landkomthur und Komthur zu Nürnberg, sowie dem Komthur zu Mergentheim Albrecht von Gebsattel, um 17 fl., am 16. März 1466 stellten der Landkomthur der Ballei Franken und Komthur zu Nürnberg, Melchior von Neuneck, und der Konvent daselbst einen Erblehensbrief für die „Ordensmühle zu Schnaidten bei dem Schloß an der Sechtach gelegen“ aus. So wurde für einige Jahrhunderte die Kommende Nürnberg, beziehungsweise deren Obervogteiamt Dinkelsbühl, die Trägerin der Deutschordenschen Rechte dahier und wurde zu Schneidheim für diesen Ort und einige seiner Nachbarorte ein Vogt eingesetzt. Im J. 1723 befand sich zu Schneidheim ein eigener Amtsvogt, zu Belzheim (bayr. AG. Oettingen) ein eigener Amtsstab (s. auch unten).

Neben dem Deutschorden kommt als Inhaber hiesiger Rechte sicherlich schon seit alten Zeiten das Haus Oettingen in Betracht, lag doch Schneidheim innerhalb seines alten Grafschaftsbezirks und haben sich auch schon im bisherigen manche Anhaltspunkte für einen dereinstigen Besitz desselben dahier ergeben. Urkundlich ist aus früheren Jahrhunderten in dieser Hinsicht allerdings sonst nicht viel erhalten, doch verkaufte Rudolf von Pfahlheim den 13. Nov. 1447 etliche Güter zu Unter-Schneidheim um 390 fl. an Graf Ulrich von Oettingen (v. Falckenstein, Analecta Nordgav. 1, 303) und verglich sich derselbe Graf Ulrich den 3. Juni 1449 mit den Städten Nördlingen, Dinkelsbühl und Bopfingen wegen der Wahl zur Hirtschaft dahier, daß seine Unterthanen von derselben nicht ausgeschlossen werden sollten, sowie wegen einer mit dem Platz und Tanz zu Schnaiten vorgenommenen Neuerung und der Heiligenpflege (s. auch S. 748).

Außer dem im Bisherigen genannten Besitze fand sich übrigens immer noch anderer einiger Klöster und benachbarter Adeliger vor. So vergabten Schenk Gerung von Ehringen (vom Stein) im J. 1273 den bereits S. 758 genannten Hof, den 2. Dezember 1281 24 Tagwerk

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Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 760. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_760.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)