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Friedrich III. von Oettingen die Lehensherrlichkeit über einen hiesigen Hof, dereinst im Besitze Mangolds, nunmehr Hansen, Wernhers von Killingen Sohns, gegen die Eignung dreier Mühlen zu Trochtelfingen (OA. Neresheim) an Abt Albrecht und das Kloster Ellwangen ab, welche Hans und seine Erben wieder damit belehnen sollten. Ritter Kun von Killingen verkaufte auf Wiederlosung, d. h. verpfändete den 10. Juni 1396 an Chuntz von Itzlingen (OA. Neresheim) 10 Güter, 16 Sölden, 1 Hofstatt, 1 Lehen, 1 Garten, 1 Weinhaus, 1 Bünde, die Hirtschaft, das Fischwasser, den Flur, seine Hälfte des Dorfrechts, sämmtlich Lehen der Abtei Ellwangen, um 600 fl. Rh., wobei er sich nur die lange Wiese, Reinhards Sölde, den Baumgarten und den Hof, den seines Bruders Weib, Rosilia Vetzerin, ihr Lebtag innehatte, vorbehielt; das Wiedereinlösungsrecht verkaufte er den 5. Febr. 1399 an Abt Albrecht Dekan und Konvent von Ellwangen um 30 fl. Rh. und ein Leibgeding von 60 fl., der Abt aber erhielt diesen Besitz am 12. Dez. d. J. vom Konvent zu alleinigem Recht abgetreten. Den seiner Schwägerin zu Leibgeding angewiesenen Hof verwandte Kun bereits den 13. Mai 1397 zu einem von Dekan und Konvent von Ellwangen zu haltenden Jahrtage, weshalb Abt Dekan und Konvent eine anderweitige Sicherstellung des Leibgedings trafen. Was er sich sonst vorbehalten hatte, sowie einigen weiteren Besitz: die große Wiese zu R., Reinhards Hofstatt, den Baumgarten an der Sechtach, den Hof zu Vogeln, den Hof zu Forst, den Hof zu Neugereut, und der Heynin Lehelein zu Killingen schenkte er ans Kloster Kaisersheim, wozu König Ruprecht am 20. August 1401 einen Wille- und Bestätigungsbrief ertheilte. Es ist jedoch zweifelhaft, ob diese Schenkung rechtsbeständig wurde, denn noch am 11. Sept. d. J. ließ sich Chuntz von Itzlingen für sich und Hans von Killingen mit denselben Gegenständen vom Könige belehnen. (Chmel, Regg. Ruperti 48, 53. – Vergl. auch oben S. 593). Abt Siefried und Konrad von Itzlingen verliehen den 19. Mai 1407 gemeinsam die hiesige Schenke an Hans Berried, welcher aber bereits am 1. Dez. des folgenden Jahrs dieselbe ihnen wieder abtrat. 1

Endlich tritt dahier noch ellwangischer Lehensbesitz der Familie Pfahlheim auf. So bekannte den 15. Juli 1429 Wilhelm von Pf., daß alle Güter zu Röhlingen, in- und außerhalb des Dorfs, welche ihm bei der Theilung mit seinem Bruder Rudolf zugefallen, Lehen der Abtei Ellwangen seien. Doch veräußerte

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Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 674. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_674.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)