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G. der Kommende Kapfenburg unter Einwilligung des Augsburger Bischofs die Lehenschaft der 2 Frühmessereien, welche bei dem Verkaufe des Jahrs 1363 noch ausgenommen waren, wofür der Komthur Simon Leonrod die Fürsorge für die richtige Haltung des Grombergischen Jahrtags dahier zusagte. Streitigkeiten zwischen dem Grafen Ulrich von Oettingen, welcher die Lehenschaft der beiden Frühmessen beansprucht hatte, nunmehr aber auf sie verzichtete, und den Frühmessern eines- sowie dem Kapfenburger Komthur anderestheils wegen dieser Lehenschaft, wegen der Schäferei, Holzhauens in dem Gemeindeholz zu Lippach, leibeigener Leute u. s. w. wurden den 17. März 1447, andere zwischen dem Komthur und dem Dekan zu Lauchheim einer- und einem Frühmesser andererseits wegen seines Pfründhauses, seiner Residenzpflicht u. s. w. den 19. Jan. 1516 verglichen.

An der Stelle des jetzigen Kalvarienbergs stunden in alter Zeit nur 3 Kreuze, der Kapfenburger Komthur von Sparr ließ 1681 einen gemauerten Bildstock aufführen, bei großem Besuche des Orts, welcher wegen der hier empfangenen göttlichen Wohlthaten mit Votivtafeln geziert wurde, kam um die Mitte des vorigen Jahrhunderts eine dauerhaftere Kapelle dazu. Im J. 1686 wird eine hiesige St. Barbarakapelle genannt.

Das hiesige Armen- und Siechenhaus hatte sich schon in den Jahren 1596, 1600, 1601, sowie von Seiten des Deutschordensstatthalters zu Mergentheim, Komthurs zu Kapfenburg, Johann Eustach von Westernach im J. 1614 ansehnlicher Zuwendungen zu erfreuen; noch im J. 1830 setzte dasselbe der bereits (S. 516) genannte Stadtpfarrer Bestlin zu seinem Haupterben ein. (Reg.Bl. von 1836 S. 347).

Im J. 1658 wurden 6 aus der Grafschaft Oettingen-Baldern vertriebene Juden, Samuel, Koppel Rabin, Löw, Joseph, Gabriel und Moschi mit ihren Familien ungeachtet der Protestation des Pfarrers, gegen ein jährliches Schutzgeld durch den Komthur Philipp Freiherrn von Grafeneck hier aufgenommen, auch dem erstgenannten einen offenen Krämerladen zu halten, den anderen die Handelschaft ohne solchen Laden erlaubt. Sie mußten zunächst jährlich 9, Koppel Rabin nur 4 Reichsthaler Schutzgeld bezahlen. Später erfolgten wiederholt solche Aufnahmen, insbesondere auf je 10 oder 6 Jahre und wurden von denjenigen, welche Häuser hatten, 15 fl. oder 10 Reichsthaler – einer kam als Neujahrsgabe dazu – von den anderen 5 Reichsthaler, vom Vorsinger 3 fl. bezahlt. Als weitere Leistungen

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Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 613. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_613.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)