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In öttingischem, speziell öttingen-wallersteinischem Besitz blieb der Ort, in welchem die Dorfherrschaft und 64 Güter öttingen-wallersteinisch waren, bis er im Jahr 1806 unter bayrische, 1810 unter württembergische Landeshoheit kam (vergl. auch unten Unter-Wilflingen).

Nach Molls Beschreibung des Rieses von 1773 war Geislingen früher Marktflecken gewesen, im Verlaufe der Zeit jedoch nur noch ein geringes Dorf geworden, in welchem kein Gericht mehr, sondern nur ein aus 7 Personen bestehender Untergang sich befand. Weiter heißt es daselbst: es sind dahier „nur 49 Gemeindegerechtigkeiten, darunter das Pfarrhaus, 7 aber, so nur Häuser haben, darunter 5 gräfliche (d. h. wallersteinische) und 3 der besten Höfe kaisersheimisch, die übrigen Sölden. Eine Gemeindegerechtigkeit wird dahier auf 100 fl. ästimirt, weil ein Jeder sie besitzt, mit dem Krautgarten 1/2 Morgen Ackers genießt. Es hat auch ein Gemeindholz, das aber, weil es nicht an einem Stück, nicht alle Jahr geholzt werden kann, sondern ausgetheilt wird.“

Der öttingische Besitz dahier war jedoch nicht der einzige. Wie im benachbarten Baldern erscheint hier frühe das entlegene Benediktiner-Nonnenkloster Lindau berechtigt: nach dem Jahrtagbuch desselben aus dem 13. Jahrhundert schenkte Graf Uzzo „ein Stifter“ (? von der Familie der im 12. Jahrhundert ausgestorbenen Argen- und Linzgaugrafen, der sog. Udalrichinger) in nicht näher angegebener Zeit Güter zu Gisilingen dahin (Zeitschr. f. Schwaben und Neuburg 9 [1882], S. 64.) und es verkaufte am 13. Nov. 1346 seinen hiesigen Besitz unter Vorbehalt des Einlösungsrechts zusammen um 50 Pfd. Heller an den oberschwäbischen Landvogt Heinrich von Schwenningen (bayr. AG. Höchstätt; Schriften des Vereins f. Gesch. d. Bodensees II, Anh. S. 21.). – Im J. 1363 besaß Kloster Zimmern 3 Pfd. Hllr. Gülten aus hiesigen Wiesen in Folge einer Schenkung der † Gräfin Irmengard von Nellenburg, Tochter Herzog Ludwigs von Teck und der Margarethe von Truhendingen (Alten-, Hohen-, Wassertrüdingen in Bayern), zu deren mütterlichen Erbe dieser Besitz gehört haben wird.

Der, wie oben erwähnt, im J. 1364 begründete kl. kaisersheimische Besitz gab den 21. Mai 1483 Veranlassung zu einem Vergleiche zwischen dem Kloster und Ludwig von Hürnheim zu Belzheim wegen der Dienste dreier kaisersheimischer Bauern an Ludwig, im J. 1569 zwischen dem Kloster und Graf Friedrich von Oettingen wegen der Obrigkeit über des Klosters Unterthanen, er erhielt sich noch bis in das laufende Jahrhundert in 4 Kaisersheimer Gütern.

Nach seinem Saalbuch vom J. 1366 besaß das Hochstift Augsburg hier einen Widumhof und wurde am 24. Juni d. J. der hiesige Zehnte verkauft, d. h. vielmehr in der Weise abgelöst, daß nunmehr statt des Naturalzehnten ein Fruchtgefäll zu leisten war, welches in der Folge zu Martini auf den bischöflichen Kasten zu Nördlingen geliefert werden

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Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 589. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_589.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)