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wenngleich das Dorfgericht sich früher bisweilen in Nördlingen seine Rechte geholt hatte (ebenda 2 S. 189. Ein Dorfrecht vom 21. Dezember 1484 s. Grimm, Weisthümer 6, 275 ff.).

Ein Streit zwischen Gerung von Emershofen, Konrad von Zipplingen zu Dirgenheim (OA. Neresheim) einer- und Heinz Ott von Thannhausen zu Benzenzimmern andererseits wegen einer Viehweide wurde den 30. Juni 1343 durch das öttingische Landgericht entschieden (Oetting. Mater. 5, 61).

Eine Kirche „zu St. Johannes dem Täufer“ bestand dahier schon in der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts. Sie war eine Tochterkirche der dem Kloster Frauenalb inkorporirten Pfarrkirche zu Munzingen, und einen Vergleich in Betreff der Haltung eines eigenen Priesters dahier durch den ständigen Pfarrverweser in Munzingen bestätigte Bischof Marquard von Augsburg den 20. Sptbr. 1452. Allein erst nachdem Agnes Fridlin, „Hansen Fridels sel. Wittwe etwan zu Penntzenzymmern gesessen“, am 24. Febr. 1467 eine hierauf bezügliche Stiftung gemacht hatte, stattete die Gemeinde selbst die hiesige Frühmesse unter Genehmigung der Äbtissin von Frauenalb, welcher für die Zukunft das Präsentationsrecht zustehen sollte, vollends reichlicher aus und ließ am 21. März 1476 auf Bitte der Äbtissin durch den Grafen Ulrich von Oettingen die Rechtsverhältnisse dieser Kaplanei genauer festsetzen, worauf Bischof Johann von Augsburg am 11. Juli d. J. die ganze Stiftung bestätigte, und im J. 1477 Johannes Käßer als Frühmesser und Kaplan zu St. Johannes dahier genannt wird. Im J. 1481 gingen die frauenalbischen Rechte an Kloster Kirchheim über (s. o.). Als im Juni 1552 die Pfarrer oder Kapläne der Grafschaft Oettingen die Zusage leisten mußten, nach der Augsburgischen Konfession oder wenigstens ihr nicht entgegen zu predigen, das Meßhalten und andere päpstliche Kirchendienste einzustellen, war darunter Veit Jordan, Pfarrer zu Munzingen und Kaplan zu Benzenzimmern, doch zog sich die völlige Einführung der Reformation in diesem Theile der öttingischen Lande noch einige Zeit hinaus und erscheint erst im J. 1565 nach Lösung des kirchlichen Verbandes mit Munzingen Georg Hummel als selbständiger evangelischer hiesiger Pfarrer. Die Pfarrei gehörte zur öttingischen Superintendenz Kirchheim, welche unter dem Konsistorium zu Oettingen stund und seit 1566 bis zum Jahr 1811 bildete Ehringen (bayr. AG. Nördlingen) ein Filial derselben. Auch noch heutzutage ist das Patronat öttingen-wallersteinisch und beruht der Gebrauch des Anzündens zweier Lichter auf dem Altar

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Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 540. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_540.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)