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unter welchem die Umwandlung der Abtei in eine Propstei erfolgt war: er verzichtete bereits den 12. Januar 1461 durch einen Bevollmächtigten zu Rom gegen eine Pension von 600 Goldgulden auf die Propsteiwürde und zog sich auf die Kochenburg zurück, wo er den 20. Juni 1480 starb (OA. Beschr. Aalen S. 153). – Gleichzeitig mit seinem Verzicht ernannte Papst Pius II. Albrecht I. von Rechberg 1461–1502 († 26. oder 28. Juli) zum Propst. Ein Sohn des bekannten im Jahr 1464 bei Schramberg gefallenen Hans von Rechberg war er zunächst noch minderjährig, konnte aber nach einigen Jahren 1466 die Regierung selbst antreten und entwickelte sich zu einem sehr angesehenen Kirchenfürsten. Er erscheint im Jahr 1488 unter der Zahl der württembergischen Räthe, als Graf Eberhard im Bart einen Streit zwischen den Kurfürsten von Trier und Pfalz zu Mainz schiedsrichterlich entschied (Sattler, Grafen 3, 198), sowie im Jahr 1495 bei der Erhebung dieses Grafen auf dem Reichstag in Worms zum Herzog in dessen Gefolge, endlich im Jahr 1498 unter der Zahl der Regimentsräthe Herzog Eberhards II, weßhalb ihm der Landhofmeister und das geordnete Regiment den 21. April d. J. eine Verschreibung ausstellten, die von ihm übernommene Mitregierung solle ihm und dem Stift an ihren von der Herrschaft Württemberg erhaltenen Verschreibungen nicht nachtheilig sein (Sattler 4, 29. Stälin W. Geschichte 4, 13). Im allgemeinen aber verstand er es doch in einer Zeit, in welcher die württembergischen Grafen die in ihren Schutz befohlenen Klöster enger an sich ketteten, das Stift, welches sich übrigens auch nicht im Erbschirm Württembergs befand, vor einer weitergehenden Abhängigkeit von ihnen zu bewahren. [1]Bernhard von Westerstetten 1502–1503; er erhielt die päpstliche Bestätigung den 23. August 1502 (Lünig a. a. O. 129), regierte jedoch nur 10 Monate († 26. Juni 1503). – Albrecht II. Thumb von Neuburg, 1503–1521. Ein sittenreiner, gelehrter, eifriger Propst wurde er von Johann von Staupitz, Generalvikar des Augustinerordens für Deutschland, Professor der Theologie (dem bekannten Freund Luthers) den 8. April 1505, desgleichen von Anselm von Wien, Kommissär des Generalvikars des Franziskanerordens diesseits der Alpen, den 3. Mai 1516 in die Gemeinschaft ihrer Orden aufgenommen. Er war einer der Gäste bei Herzog Ulrichs von Württemberg glanzvoller Hochzeit im März 1511, fand sich auch auf dem Tübinger Landtag von 1514 wegen des armen Konrad ein, betheiligte sich aber später als Mitglied des Schwäbischen Bundes (s. unten) im Jahr 1519 bei der Vertreibung Herzog Ulrichs. – Hinsichtlich der eventuellen Nachfolge [2] auf ihn erhob sich ein mehrere Jahre lang in Deutschland


    hauptsächlichste Thätigkeit namentlich der wichtigeren Pröpste fand übrigens anderweitig ihre Verwendung. Sie waren allem nach vorherrschend tüchtige, zum Theil eifrig katholische, (freilich auch jesuitenfreundliche) Fürsten; das ihnen da und dort gespendete Lob klingt jedoch öfters etwas schablonenhaft.

  1. Daß er in Padua wenig studiert hatte, darüber vgl. Bebel, Facetiae S. 85.
  2. An sich stund gemäß den Ellwanger Privilegien dem Kapitel die freie Wahl des Propstes zu und der römische Stuhl hatte nur die Bestätigung. Allein das Wiener Konkordat von 1448 hatte gemäß, seiner freilich vielfach kontroversen Bestimmungen über die sogenannten
Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 464. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_464.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)