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Schwere Anklagen schleudert der zeitgenössische Eiferer für die Reinheit des Mönchthums und für die Reformation des Benediktinerordens, Trithemius, gegen die lügnerischen grundverderbten Abtrünnigen (Annal. Hirsaug. 2, 436. 531, Liber lugubris u. s. w. in J. Trithemii opera pia et spiritualia S. 821, vergl. auch Cleß, Versuch u. s. w. II. 1, S. 464 ff.); am Tage der Translation haben nach späteren Berichten die in der Krypta unter dem Chor ruhenden heiligen Leiber, deren Grabstätten früher Öl entflossen, zu fließen aufgehört (Car Stengelii Rer. Augustar. Commentar. Ingolst. 1647 S. 242) und nach der etwa 100 Jahre jüngeren Zimmerischen Chronik, welche freilich an skandalösen Histörchen eine Freude hat und keine durchaus glaubwürdige Geschichtsquelle ist, haben die Mönche ihren Zweck durch 4000 Goldgulden erreicht, die der Abt von Hürnheim dem Kardinal Peter auf den Tisch geschüttet. Als „über Gold blutgieriger Mann“ habe letzterer ganz fröhlich beide Arme ausgestreckt und gesprochen: quis potest resistere tot armatis? im Todeskampf aber von Gewissensbissen geplagt, kurz vor seinem Absterben 1469 kläglich geschrieen: Ach Benedicte, Benedicte, wer ich dein und deines Ordens müssig gangen (Zimmerische Chronik 3, 289; Bucelin, Germania Sacra, ps. 1 pg. 13 Nr. 55; vergl. übrigens auch Khamm a. a. O. S. 48). Der Benediktinerorden machte auch wirklich Versuche, die Propstei wieder für sich zu bekommen, stand jedoch im Jahr 1467 jedenfalls von diesem Versuche vorläufig – in der That für immer – ab. Gebessert haben sich übrigens die ökonomischen Verhältnisse des Stifts seit dieser Zeit sicherlich, mögen auch verschiedene sonstige Verhältnisse mitgewirkt haben. 1

Die von Kardinal Peter verliehenen Statuten erhielten schon durch ihn selbst einige Nachträge. Sodann wurden Zusätze und Änderungen, welche Propst, Dekan und Kapitel gemacht hatten, den 2. September 1501 von dem Kardinallegaten Raimund genehmigt. Weiterhin aber machten der Dekan Bernhard von Westerstetten und das Kapitel im Jahr 1502 nochmals Zusätze, welche namentlich dem Kapitel größere Macht und Selbständigkeit gegenüber dem Propst zu verleihen bestimmt waren und zwar während der tödtlichen Krankheit und ohne Wissen Propst Albrechts I. Auf diesen Grundlagen entstanden sodann die neuen Statuten Propst Albrechts II., Dekan Fabians und des Kapitels vom 7. Mai 1506. Allein da sie zum Theil den früheren zuwiderlaufende Normen aufstellten, diese früheren

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Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 454. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_454.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)