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der Wirkung, daß, wer sie nicht halten wolle, vom Abt in ein anderes Kloster geschickt werden könne. Dem entsprachen denn auch die Räthe Johann von Westernach, Propst zu Stuttgart, Kaspar Truchseß von Stetten, Kirchherr zu Schorndorf, und Eitel von Werdnau am 27. März 1454 unter Zuziehung des Hofmeisters Walther von Hürnheim, Wilhelms und Hansen von Ahelfingen von des Abts, Johanns Hirn, Dechants zu Feuchtwangen, Wolfgangs von Hoppingen, Vogts zu Dillingen und Sixts von Gundelsheim von des Konvents Seite. Zunächst wurde in geistlicher Hinsicht strengere Einhaltung der gottesdienstlichen Übung, straffere Zucht, und Ordnung, wie z. B. Verbot des Kartenspiels und anderen Unfugs, vorgeschrieben, dann die weltliche Verwaltung geordnet. Abt und Konvent hatten eigene Amtmänner zur Verwaltung des beiderseitigen Vermögens unter ihrer Zuziehung zu bestellen, ersterer durfte im Schlosse wohnen bleiben, bekam zu seinem Unterhalt namentlich jährlich 800 fl. in Geld, die Fischenz bei der Stadt, 4 Weiher, 600 Hühner, 4000 Eier, 4 Wagen Weins zu Nußloch. Die Konventualen konnten für die fragliche Zeit von ihm, wenn nöthig, in andere Klöster gesandt werden, bekamen, wenn sie blieben, zu ihrer Verköstigung und der Präsenz 20 Pfd. Hlr., die wegziehenden 20 fl. für alles; alle die entbehrlichen Leute und Diener sollten abgethan werden u. s. w.

Übrigens waren es nicht bloß Brand, Krieg und andere Unfälle, welche das Wohl des Klosters schädigten, sondern namentlich auch der starke Verfall der Klosterzucht. So verfiel der Subdiakon Johann von Holzingen, ohne Zweifel der spätere Keller und Abt, weil er nächtlicherweile in Laienkleidung bei einer Rauferei in einem Wirtshaus, bei welcher ein Todschlag stattgefunden hatte, betheiligt war, der Exkommunikation, von welcher ihn Papst Innocenz VII. am 5. April 1406 löste, und noch nach seiner Wahl zum Abt ertheilte Bischof Jordan von Albano den 13. April 1428 dem Dekan von Ellwangen die Befugnis, ihn wegen Blutvergießens hinsichtlich von Klosterbrüdern und anderen Geistlichen, unerlaubten Ausgehens und Waffentragens, Besuchs verbotener schlechter Häuser, Karten- und sonstiger verbotener Spiele, Nichttragens der vorgeschriebenen Kleidung, Widerspenstigkeit und Konspiration gegen seine Vorgesetzten u. s. w. zu absolvieren, und der schlimmste seiner Brüder wird er nicht gerade gewesen sein, wird jedenfalls als Abt später sehr gerühmt (S. 462).

Die ihm vorgeschlagene Reformation im Sinne der Bursfelder Observanz wies das Kloster aufs entschiedenste zurück. Es stellte Papst Pius II. vor, es seien stets nur Ritterbürtige von Vater und Mutter her als Konventualen aufgenommen [1] worden, der Abt sei


  1. Jeder aufzunehmende Edelmann mußte drei Edelmänner aus seiner nächsten Freundschaft sich verschreiben lassen, des Klosters Mann, ihm getreu und gewähr zu sein. Die Mönche trugen im Gegensatz zu den härenen Gewändern anderer Klöster leinene, aßen Fleisch, hatten, während der Abt auf dem Schlosse wohnte, ihre Häuser in der Stadt, eigenes Hauswesen, ihre Pfründen und Gelder, auch ihre Präsenz wie Chorherren.
Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 450. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_450.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)