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Hans von Rinderbach, 1389 ein Schuldrest von 5500 fl. bei dem Gmünder Bürger Eberhard, 1437 400 fl. bei Stift Heidelberg, 1450 ff. 3900 fl. bei der Abtei Schönau, wobei alle Güter, Gülten, Zinsen, Zehnten, Nutzungen, Fälle, Dienste u. s. w. zu Röhlingen, Schwabsberg, Ellenberg, Dankoltsweiler, Stimpfach und Zell (wohl Jagstzell), sowie um Heidelberg, zu Wiesenbach, Speckbach, Zell und an anderen Enden der Bergstraße zu Unterpfand gegeben wurden, 1481 2800 fl. bei Jörg von Lierheim. Es mußten deshalb am Ende des 14. Jahrhunderts die Burgen und Herrschaften Adelmannsfelden, Wellstein und Neubronn veräußert werden und suchten die Päpste durch Inkorporation zahlreicher Kirchen der Noth zu steuern (vgl. unten). Aber auch im Kloster selbst war man noch weiter auf Abhilfe bedacht. Den 19. April 1367 versprach der erwählte Abt Albrecht, wenn er konfirmiert sei, eine „Sparung“ einzuführen und zog sich dann auch in der Folge auf 6 Jahre mit einem Deputate versehen von der Verwaltung der Temporalien zurück, worauf der Obleier Walther von Aufkirchen, der Keller Kraft von Killingen, der Kustos Schwicker von Gundelfingen, der Propst von Wiesenbach, Heinrich von Suntheim, und der Kantor Burkhard von Lierheim sich den 11. September 1377 zur Verhinderung solcher Zwistigkeiten verglichen, wie dieselben in Zukunft beigelegt werden sollten. Weiterhin setzte am 18. Januar 1384 der von Albrecht, Dekan Heinrich, Konvent und den Pflegern der Abtei, Konrad von Rinderbach, Bürger zu Hall und Hans von Horkheim, Bürger zu Gmünd, deshalb angerufene schwäbische Städtebund zu Ulm eine Reformation des Klosters auf 7 Jahre fest. Ihr zufolge hatte der Abt den Wohnsitz außerhalb der Abtei Schlössern und Stätten zu nehmen und bekam ein jährliches Deputat von 150 fl.; einige von den derzeitigen Inhabern meist gekaufte Ämter, wie die Kustorei, das Spitalmeisteramt, die Propsteien zu dem Hohenberg und zu Zell, das Kelleramt durften, übrigens unter Abzügen für das gemeine Wesen, noch länger oder kürzer von denselben behalten werden, andere, wie das Kämmereramt, das Dekanat, die Pfarrei Neuler, das Obleiamt, das Siechenamt wurden zum Nutzen des Klosters eingezogen, die 7 Konventherren bekamen jährlich, wenn sie im Kloster bleiben wollten, für alles 20 fl., wenn sie den Tisch beim Spitalmeister nehmen, nur 10 fl., wenn sie fortziehen wollten 12 fl., die zwei Novizen je 18 fl., der Kaplan zu U. Frauen und der Schulmeister je 10 fl. Die bisherigen zwei Pfleger hatten abzutreten und wurden Kraft von Killingen und ein Delegierter der Stadt Hall, einer Hauptgläubigerin des Klosters, zu Pflegern ernannt, ohne deren Einwilligung der Abt keine Lehen verleihen durfte; die Siegel des Abts und Konvents wurden Hall zur Verwahrung übergeben und sollten von den neuen Pflegern, wenn nöthig, nach dem Rath des Haller Rathes gebraucht werden, eine vom Abt allein mit seinem Sekretsiegel ausgestellte Urkunde sollte keinen Werth haben. Die Städte nahmen das Kloster in ihren Schirm, versprachen keine Leute desselben mehr zu Bürgern zu machen, Gmünd und Hall entließen den Abt, beziehungsweise den Konvent aus ihrem Bürgerrecht – der Konvent befand sich mindestens seit 5. September 1379 im Haller Bürgerrecht und hatte dafür jährlich 50 fl. und auf Mahnung 2 Spieße zu liefern – wodurch zwar der besondere Schirm dieser Städte, aber auch die bezüglichen Leistungen an Geld und Spießen an dieselben wegfielen. Doch war auch dadurch noch nicht gründlich geholfen. Bei der Übernahme des Schirms über das Kloster

Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 448. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_448.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)