Seite:OberamtEllwangen 443.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Klosters ein (vergl. Böhmer-Huber, Regesta Caroli IV. Nr. 418, 3447). König Wenzel bestätigte allgemein am 4. Dezember 1389 die dem Kloster von seinen Vorfahren am Reich verliehenen Rechte und Freiheiten, im Einzelnen aber am 7. August 1379 und 1. Juli 1392 diejenigen seines Vaters vom 3. September 1378 und vom 24. Juli 1372, König Ruprecht den 25. Juni 1401 wiederum alle Exemtionen, Freiheiten, Gnaden, Gewohnheiten, Rechte und Statuten, Privilegien und Handfesten, Gerechte und Jagden, Forstbänne und Fischereirechte, verlieh aber auch Abt Siefried alle Lehen, Herrschaft, Besitzungen, Güter, Freiheiten, Weltlichkeit und Regalien u. s. w. (Chmel, Regg. Ruperti, pg. 24, Nr. 478, 479). König Sigmund bestätigte allgemein und unter spezieller Hervorhebung der Urkunde seines Vaters vom Jahr 1372 am 3. Mai 1415 und 12. April 1428 die Freiheiten, Rechte und Privilegien des Klosters, belehnte am 12. April 1428 Abt Johann mit den Regalien u. s. w., wobei er, da der Abt verhindert war, zu ihm zu kommen, den Grafen Ludwig von Württemberg den Eid der Treue abnehmen ließ, fügte am 2. Oktober 1417 das weitere Privileg hinzu, daß die Bürger, Unterthanen und Hintersassen desselben, ohne sich wegen aller Forderungen des Klosters an sie vollständig abgefunden zu haben, nicht aus dem Klostergebiet wegziehen, sowie daß der Abt solche aus fremdem Gebiet, Gewalt oder Schirm solle zurückfordern dürfen, und verordnete den 3. März 1431, daß das von ihm den Herren von Hohenalfingen gestattete Gericht zu Oberalfingen in Sachen, die ihm zu schwer däuchten, seine Zuflucht zu dem Ellwanger Gericht nehmen dürfe. König Friedrich III. belehnte den 13. Juli 1442 Abt Johann mit den Regalien u. s. w., unter Beauftragung Graf Ulrichs von Württemberg mit der Abnahme des Treueids, bestätigte zunächst am gleichen Tage die älteren Privilegien vom Jahr 1372 hinsichtlich der Exemtion, wobei er für den Fall, daß der Kläger den Spann nicht vor des Abts Gericht austragen lassen wolle, ihn an Graf Ulrich von Württemberg verwies, und vom Jahr 1417 wegen des Verbots des Wegzugs u. s. w., sodann am 15. d. M. allgemein alle Rechte, Handfesten, Freiheiten und Privilegien, am 29. August 1444 das Privilegium von 1347 wegen des Asylrechts unter Hervorhebung der Freiheiten der Stadt Ellwangen und des Markts Tann, sowie am gleichen Tage diejenigen wegen der Wildbanngrenzen und der Zuwiderhandlungen der Lehensinhaber, nach

Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 443. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_443.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)