von unflürlich gebauten kleinen Früchten und von Novalien seit 1802. Pfarrei Hohenberg für den kleinen Zehnten in der Brache. Rabenhöfe wie Borsthof. Rattstadt: der Staat für den großen, kleinen, Blut- und Obstzehnten. Scheuerhof wie Borsthof, ebenso Scheuerlingshof. Schönau: die Armenverwaltung Ellwangen für den großen und kleinen Zehnten. Stocken wie Borsthof und Treppelmühle,
15. Röhlingen: der Staat für den großen Zehnten ad 1/3, der Spital Dinkelsbühl ad 2/3, ebenso werden die unflürlich gebauten kleinen Zehntfrüchte und die Erdbirn verzehntet. Pfarrei Röhlingen für den kleinen und Erdbirnzehnten in der Brache, ausgenommen Flachs, von dem die geistl. Verwaltung Ellwangen 2/3, die Pfarrei Röhlingen nur 1/3 bezieht. Elberschwenden: an dem großen Zehnten gebührt je 1/3 dem Staat, der geistl. Verwaltung Ellwangen und der Pfarrei Röhlingen. Der kleine Zehnten von Flachs, Hanf und Erdbirn war dem Fürsten von Hohenlohe zu 2/3, der Pfarrei Röhlingen ad 1/3 in der Brache zuständig. Die unflürlich gebauten kleinen Zehntfrüchte wurden in dem oben bemerkten Verhältnis bezogen. Dettenroden: der Staat für den großen Zehnten ad 1/2; Kaplanei Oberalfingen ad 1/2, Pfarrei Röhlingen für den kleinen Zehnten ad 1/3, 2/3 Kaplanei Oberalfingen. Erpfenthal: der Staat für den großen Zehnten und kleinen nebst Erdbirnzehnten in den geschlossenen Feldern; Pfarrei Röhlingen für den kleinen und Erdbirnzehnten in der Brache. Killingen, großer und Erdbirnzehnten der Staat 1/3, Baron von Wöllwarth 2/3, kleiner Zehnten der Staat, Baron v. Wöllwarth und Pfarrei Röhlingen je 1/3. Blutzehnten der Staat 1/3. Neunheim: der Staat für den großen und kleinen Zehnten nebst Erdbirn in den unflürlich gebauten Feldern; Stadtpfarrei Ellwangen für den kleinen und Erdbirnzehnten in der Brache. Neunstadt: geistl. Verwaltung Ellwangen 2/3 vom großen Zehnten, 1/3 der Armenverwaltung; Pfarrei Röhlingen für den kleinen und Erdbirnzehnten in der Brache. Röthlen: Ob.-Röthlen der Staat für den großen und den von den unflürlich gebauten kleinen Zehntfrüchten; Pfarrei Röthlen kleinen und Erdbirnzehnten in der Brache. Die Schloßgüter sind dem Staat ausschließlich zehntbar. Unter-Röthlen der Staat den großen Zehnten ad 1/3, geistl. Verwaltung Ellwangen 2/3, so auch von den unflürlich gebauten Früchten, die Pfarrei hat die Brache. Steigberg: der Staat für den großen Zehnten, auch kleinen und Erdbirnzehnten in den tragenden Feldern. Kath. Stadtpfarrei Ellwangen für den kleinen und Erdbirnzehnten in der Brache. Süßhof ebenso.
16. Rosenberg: dem Staat gebührte observanzmäßig der große und Erdbirnzehnten, der Zehnten von den unflürlich gebauten kleinen Früchten, der Novalzehnten vom 4. Jahre an (die ersten 3 gebühren der Pfarrei Hohenberg nebst dem kleinen Zehnten in der Brache und den Erdbirnen in den Novalien). Betzenhof: der Staat für den großen, kleinen und Erdbirnzehnten. Für den Flachs- und Hanfzehnten in der Brach 12 Brechreusten oder 30 kr. Birkhof: der Staat für den großen und Erdbirnzehnten, sowie die unflürlich gebauten kleinen Zehntfrüchte. Pfarrei Hohenberg für den kleinen Zehnten in der Brache. Dieselhof: der Staat für den großen Zehnten; Pfarrei Hohenberg für den kleinen, Obst- und Blutzehnten. Geiselroth wie Birkhof, Herlingshof und Hinterbrand dto. Hochthänn, der Staat für den großen, kleinen und Erdbirnzehnten. Der Flachs- und Hanfzehnten in
Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 278. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_278.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)