Seite:OberamtEllwangen 212.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

und an das Hofmarschallamt in Ellwangen gerichtete Dekret lautet:


„Ohnerachtet Seine Kurfürstliche Durchlaucht unser gnädigster Herr bereits vor einigen Jahren jenem Unterthanen, der sich im vermehrten Betriebe des Kleebaues, davon abhangender Stallfütterung, und zweckdienlicher Verbesserung bisheriger Feldbauart vor andern auszeichnen würde, zu Ermunterung der Landesindustrie eine öffentliche Belohnung aus dem Ärarium zusicherten; So haben jedoch Höchstdieselbe bisher keine Wirkung, vielmehr erfahren, daß der Kleebau in einigen, besonders nächst an der Stadt gelegenen Ämtern gar nicht wahrzunehmen, in andern aber nur stuckweise mit Anblümung des eint – und andern Morgen vorgeschritten seie, hieraus jedoch sich kein merklicher Einfluß auf das Ganze ergebe, und hieran theils Mangel an genüglich praktischen Anleitungen, auch Anhänglichkeit an alte Gewohnheiten und Vorurtheile, theils aber Schüchternheit in muthigem Verfolge thätiger Versuche die Schuld tragen:

Höchstgedacht Seine Kurfürstliche Durchlaucht haben also den Höchsten Entschluß gefaßt, zu allmäliger Beseitigung vorberührter Hindernisse seiner Zeit die Hofökonomie zur Pflanzschule der verbesserten Landeskultur zu bestimmen, inzwischen aber aus jedem Amt einige – mit der Hoffnung eines Gutsbesitzers begabte Unterthans- Söhne auf öffentliche Kosten an wohleingerichtete Meyereyen abzuschicken, damit sie daselbst den Feldbau samt allen mit demselben verflochtenen Handgriffen praktisch erlehrnen, und sich dadurch in den Stand setzen, nach ihrer Rückkehr auch andere in den hierinnfalls nötigen Begriffen zu unterrichten, fort durch eigene Versuche und Beispiele zur thätigen Nachfolge zu beleben.

So nun die weitere Kurfürstlich gnädigste Willensmeinung dahin gehet, daß von jedem Amt zween fähige – mit hinreichender Anlage versehene Unterthans-Söhne ausgesucht, und unter zweckmäßiger Belehrung zu beziehltem Ende vorbereitet, sonach unter der wahrscheinlichen Hoffnung eines guten Erfolges abgeschickt, dermalen aber nur ein Subjekt vom Amann – und eins vom Amt Thannenburg abgeschickt, und, wenn diese mit den gehörigen Kenntnissen zurück kommen, wieder zween aus andern Ämtern beordert, hiermit auch so lange, bis jedes mit zween Kulturzöglingen versehen sein wird, fortgefahren, dann jedem – solcher gestalten abgehenden Unterthans- Söhne jährlich 75 fl. aus der Landesnothdurftskassa gereichet werden sollen, womit derselbe, wenn er sich bei einer wohlbestellten Meyerey nur um die Kost verdinget, seine übrigen Ausgaben wohl bestreiten möge;

So wird diese Kurfürstlich gnädigste Landesväterliche Absicht und Anordnung den übrigen Ämtern einsweilen zur Nachricht und Ausfindung angemessener Subjekten hiermit eröffnet, um nach Zurückkunft der Amann – und Thannenburger Zöglingen aus der Lehre mittels Bericht fürstl. Regierung in den Stand zu setzen, den Kurfürstlich Höchsten Wünschen für das Beste des Landes durch fernere Anordnung entsprechen zu können.

Zugleich haben Höchstbelobt Seine Kurfürstliche Durchlaucht Sich gnädigst entschlossen, jedem Beamten, welcher in seinem Amtsbezirk durch Fleiß und schickliche Einleitung 50 Morgen bisher unbebauet gelegener Plätze und Viehheyden urbar gemacht, und die Unterthanen oder Gemeinden zu deren Anbau mit Klee und Getreid bewogen haben wird, zur

Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 212. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_212.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)