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Pfarrer und einen Helfer halten, dahin jede Woche auf einen oder zwei Tage kommen und die Kirche zu Altbulach nach altem Herkommen versehen helfen. Wenn er zu Bulach sitze, so solle er einen Helfer halten bei Versehung der Kirche zu Bulach der Stadt und zu Altenbulach und nur so lange dessen enthoben sein, als sein Vetter Künzlin Grückler Kastvogt der Kirche lebe, welchem er 24 Malter Korn als Leibgeding zu geben habe. Streitigkeiten, welche späterhin zwischen dem Kirchherrn Konrad Grückler und der Stadt Bulach in Betreff der Kirche, Kaplanei und Pfründen zu Bulach, Altbulach, Breitenberg und Effringen, „welche in und unter den Kirchherrn und die Kirche zu Bulach gehörten“, entstanden, vermittelte am 19. Oct. 1443 ein neuer Schiedsbrief des Probsts und einiger Chorherren von Sindelfingen. Konrad und seine Nachkommen sollten in Effringen beständig einen Pfarrer halten, welcher hier sitzen und die Pfründe nach altem Herkommen genießen soll; für Altbulach aber sollten sie einen „Miethling“ haben, der, weil „eine Leichlege“ hier sei, jeden Sonntag hinzugehen, das Weihwasser zu segnen und Messe zu lesen hätte; für die Kapelle in Breitenberg einen hier ansäßigen Kaplan. Das Verleihungsrecht der Pfründen sollte Eigenthum der Familie bleiben. Die Heiligenpfleger in Bulach und Effringen sollten von den Gerichten daselbst gesetzt werden, aber nicht nur vor Amtmann und Gericht, sondern auch vor dem Kirchherrn Rechnung ablegen. – Die Grückler besaßen fortwährend diese Pfründen; erst nach der Reformation, am 26. Aug. 1539, übergab Gallus Gr. dem Herzog Ulrich, weil wegen des gemeinsamen Besitzes der Zehnten sich häufig „verdrießliche und kostspielige Irrungen“ ereigneten; den ganzen Zehnten dem Herzog, ausgenommen den kleinen und Heuzehnten in Bulach und Effringen, für ein Leibgeding von 32 fl., 20 Malter Roggen, 60 Malter Dinkel, 30 Malter Haber, 4 Fuder Stroh und 4 Eimer Wein. Wenn er die beiden Pfarren wegen Leibesblödigkeit oder Krankheit nicht mehr versehen könne, sollte er einen andern tauglichen evangelischen Prädikanten dahin verordnen und besolden, nach seinem Tode aber die Ernennung und die mit gebührlicher Competenz zu versehende Besoldung des Pfarrers an die Regierung fallen; doch unter der Bedingung, daß dieselbe, so oft bei deren Erledigung eine hiezu geschickte Person grücklerischen Geschlechts vorhanden sei, dieser die Stelle ertheile. Am 24. Jan. 1549 verzichtete dann auch Bernhard Grückler, Bürger zu Gernspach als ältester Collator der Familie für sich und seine Nachkommen für 125 fl. gegen Herzog Ulrich auf den großen und kleinen Zehnten zu Bulach und Effringen, auf den Kirchensatz und die Verleihung

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Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Calw. Karl Aue, Stuttgart 1860, Seite 291. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtCalw_291.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)