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Die „rechte jährliche und unabläßige“ Steuer der Stadt betrug nach dem Lagerbuch von 1524 auf Georgii 30 Pfd. Heller und auf Martini eben so viel. Vom Umgeld, je der dreizehnten Maas des vom Zapfen geschenkten Weins erhielt die Stadt die eine, die Herrschaft die andere Hälfte, den großen und kleinen und den Lugen-Frevel aber bezog die Herrschaft allein, das „kleine Unrecht“ von 3 Schillingen gehörte als „Beinutzung“ dem Vogte. Denn obgleich Bulach unter württembergischer Herrschaft dem Amte Wildberg zugetheilt war, so hatte es doch seinen eigenen Vogt – oder später, noch bis in neuere Zeit, Amtmann mit niedergerichtlicher Jurisdiction – und wie es schon in der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts auf den württembergischen Landtagen mit seinen Abgeordneten auftritt, so behielt es das Recht, einen solchen ebendahin zu schicken bis zum Aufhören der alten Verfassung im Jahr 1805. Die politische Selbstständigkeit, welcher sich die Stadt erfreute, gab Anlaß zu dem Sprichworte: „für mich wie Bulach.“

Die hiesige Vogtswürde begleitete im 13. Jahrhundert die Familie Löth (auch Luth). Bertholdus advocatus in Bulach dictus Lovthe erkaufte den 3. Mai 1277 Hof, Güter und Leute in Pfrondorf von dem Kloster Hirschau; dagegen veräußerte er im Jahr 1297 an das Kloster Reuthin die Hälfte der Burg und des Dorfes Schwandorf. In gräflich hohenbergischen Urkunden der 1280r und 1290r Jahre kommt er öfters vor. Ihm folgte als Vogt sein Sohn Friedrich. Nach dieser Familie erscheint allhier mächtig und in fast erblichem Besitz der Vogtswürde die Familie Grückler (auch Crückler geschrieben). Eines der ältesten bekannten Glieder derselben, Heinrich G., Vogt zu Bulach, kommt vor im Jahr 1383 in einer Kl. Reuthiner Urkunde. Cunz Crückler und Wolf Ewelshard, beide Bürger von Bulach, erhielten den 7. Nov. 1406 von K. Ruprecht den Berg zu Waldeck verliehen, um ein Bergwerk daselbst zu machen.

Ihr Recht holte die Stadt vorzüglich in Tübingen (Schmid Pfalzgr. v. Tüb. Urk. 246). Neben dem Stadtgericht zu Bulach bestand noch im 15. Jahrhundert ein Kirchspielgericht allhier und zu Effringen; auf diesem, welches auf Erfordern der Waldvogt zu Wildberg mit Hilfe des Vogts von Bulach besetzte, pflegten die von Bulach, Ober-Haugstett, Liebelsberg, Effringen, Schönbronn Recht zu holen (Reyscher Stat. Rechte 565). Nicht lange, nachdem Bulach an Württemberg gekommen war, führten im Jahr 1470 beim Stuttgarter Stadtgericht die Orte Altbulach und Oberhaugstett Klage wider diese Stadt, weil sie an einigen Gütern in ihren Zwingen und Bännen Steuern einzog. Da aber der Schultheiß und die Richter

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Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Calw. Karl Aue, Stuttgart 1860, Seite 289. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtCalw_289.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)