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Nr. 61. S. 269), wie sich denn überhaupt ein Waldeckischer Zweig „Truchseße von Alpur“ nannte (Mone Zeitschr. 8, 449). Nach den Herrn von Waldeck, welche bis zu ihrem Aussterben in der Mitte des 16. Jahrh. allhier ein adeliches Gut besaßen, zum Theil noch neben ihnen erscheinen als hiesige Lehensträger im 15. Jahrhundert die Sickingen und Itzlinger, im 16. und Anfang des 17. die Wittershausen.

Im Jahr 1619 – wo nicht kurz vorher – brachte der württ. Hofrath und Kriegscommissär Benjamin von Bouwinghausen-Walmerode, ein Rheinländer, welcher sich in die schwäbische Ritterschaft begab († 1633), das Lehen Altburg in seinen Besitz und vererbte es auf seine Familie, welche auch den Wittershauser Antheil überkam. Seinen Enkel Eberhard Friedrich († 1729), welcher am 13. Nov. 1710 mit A. belehnt wurde, klagte im J. 1713 der Vogt zu Calw an, daß er in dem ihm eigenthümlich zugehörenden Burgstall und in den dazu gehörigen Gütern sich bassam jurisdictionem, jus cognoscendi et puniendi matrimonialibus, delictis scortationis et praematuri concubitus anmaße (was den Bestimmungen des Calwer Kellereilagerbuchs entgegen sey), daß er ferner in seinem Schloß durch einen auswärtigen Geistlichen eine Trauung verrichten und während der letzten Landestrauer im Dorf habe tanzen lassen. Eberhard Friedrich wurde hierauf vor das Lehengericht gefordert, und bequemte sich am 29. August 1713 zu einem Vergleich, durch den er an Württemberg auch im Burgstall und seiner Zugehör alle hohe, landesfürstliche, geleitliche und forstliche Obrigkeit, die hohe Gerichtsbarkeit, die Regalien, das Episcopalrecht und alle zum jus circa sacra gehörigen Rechte einräumte und für sich nur die niedere Gerichtsbarkeit behielt. Endlich im J. 1759 verkaufte der Oberstlieutenant Alexander von Bouwinghausen († 1796) sein hiesiges Allod und Lehen für 19.000 fl. an Württemberg, doch so, daß die Collectation in Altburg und Weltenschwann dem Rittercanton Kocher vorbehalten blieb, welch letzterer sich auch noch im Vertrag mit Württemberg von 1769 seine hiesigen Rechte sicherte und bis zu seiner Auflösung im J. 1805 behielt.

Wenn gleich auf dem Schwarzwald gelegen, so steuerte doch das hiesige Rittergut nicht zum Kanton Neckarschwarzwald, sondern ganz isolirt zum Kanton Kocher (Knipschildt de juribus nobilitatis equestris 1, 19).

Der Staat veräußerte die zum Schloß gehörigen Güter an einzelne Bürger; das Schloß selbst mit einigen Gerechtigkeiten erkaufte der Freiherr Christian Heinrich von Palm (der in Kirchheim wohnende und durch seine Wohlthätigkeit bekannte, † 1819), welcher es der

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Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Calw. Karl Aue, Stuttgart 1860, Seite 191. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtCalw_191.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)