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errichtet in Folge des Baues zweier dortiger Häuser wegen erlangter Conscriptionsfreiheit im J. 1808, erlosch durch Einverleibung in ein anderes dortiges Speditionshaus (Bossert und Klaiber).

Die dermalen noch bestehende Holzhandlungsgesellschaft Stälin und Comp. ist eine ununterbrochene Fortsetzung eines im J. 1755 gegründeten Geschäftes, welches zuerst unter dem Namen Jak. Chph. Vischer und Comp. mit 16 Antheilen gebildet wurde; die Mitglieder wohnten nicht alle in Calw, sondern auch in andern Gegenden des Schwarzwaldes. Von Seiten der Herrschaft ward mit der Gesellschaft dahin übereingekommen, daß sie den Transport des Scheiterholzes von den Erzeugungsplätzen im Enzthale etc. nebst Hauen, Verflößen und Wiederausziehen in den Enzholzgärten Vaihingen, Bissingen und Bietigheim zu accordsmäßigen Preisen während 6–12jähriger Perioden, und eben so das zum Zweck und zur Sicherung der Scheiterholzflößerei nöthige Stammholz stärkster Gattung zu übernehmen hatte. Diese Stämme wurden sodann mit dem zum Floßapparate erforderlichen kleineren Holz nach Erfüllung der ursprünglichen Aufgabe in den Handel gebracht.

Auf solcher Grundlage nahm dieser Handel durch Abgabe weiteren Holzes aus Staats- und andern Waldungen im Laufe der Zeit und an der Hand des herzoglichen Privilegiums, welches im vorigen Jahrhundert ausschließlichen Verkauf in’s Ausland einräumte, größere Ausdehnung an. Die Herrschaft nahm die abgabenfreie Ausfuhr als Ausfluß des Floßregals in Anspruch; der Concurrenz des Holzes von Gemeinden und Privaten wurde durch auferlegte Concessionsgelder entgegengetreten. Die Verflößung der Holländerholz- und Gemeinholzstämme – Tannen und Forchen, nur wenig Eichen – geschah auf der Enz und Nagold und durch den Neckar nach Mannheim, wo die rheinischen Holzhändler das Holz erkauften; die dort gebauten großen Flöße wurden mit im Rheinthal erkauften Eichen beladen, und dienten als unentbehrliches Vehikel der Eichenspedition nach Holland, woher der Name „Holländerholz.“

Der Holzhandel auf der Kinzig, welcher vom J. 1800 an von Calw aus auch betrieben wurde, berührte das Floßregalrecht in Beziehung auf die Holzausfuhr nicht, sondern war einer Schifferinnung gegen entsprechende Floßabgaben anheimgegeben. Die hiesige Gesellschaft machte die Murg in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts mit beträchtlichem Aufwand auch für Langholzflöße fahrbar und es war diese Flößerei bis zum J. 1800 im Gange. Der in diesem Jahr stattgehabte große Waldbrand in den Murgwaldungen schmälerte jedoch das Erzeugniß von Floßholz in dem Maße, daß die Benützung

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Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Calw. Karl Aue, Stuttgart 1860, Seite 174. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtCalw_174.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)