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|- style="vertical-align:bottom;" | Angehöriger in auswärtigen Spitälern, Irrenhäusern u. s. w. ||align="right"| 760 fl. 45 kr. |- | Medikamentenkosten ||align="right"| 380 fl. 27 kr. |- | Insgemein ||style="text-align:right; border-bottom:1px solid black;"| 10 fl. 19 kr. |- | || ||style="text-align:right; border-bottom:1px solid black;"| 4276 fl. 41 kr. |- | || ||style="text-align:right;"| 6212 fl. 11 kr. |}

Kirchen- und Schulpflege. Unter dem Stiftungsvermögen, welches nach der Rechnung von 1857/58 aus 27.372 fl. 13 kr. besteht, befinden sich besondere Stiftungen.

a) 1690 fl. Zins zu Schulgeld und Schulbüchern für arme Kinder bestimmt.
b) 50 fl. Zins zu Prämien für solche, welche Sonntagsschule und Kinderlehre am fleißigsten besuchen.
c) 500 fl., um aus den Zinsen einen Theil dazu zu verwenden, daß jeder Schuldiener jährlich 30 kr. erhält.
d) 40 fl. Zins an die ministri ecclesiae zu verabreichen.
e) 900 fl. Zins an die bei der Kirchenmusik angestellten Personen abzureichen.
f) 100 fl. Zins für den zweiten Lehrer an der lat. Schule.
g) 100 fl. Zins für arme Schülerinnen am Maientag.
h) 100 fl. Zins zu Büchern für arme Kinder.
i) 100 fl. Zins den 5 fleißigsten Schulkindern.

Die Kirchen- und Schulpflege hat die Baulast an Kirche und sämmtlichen Schulgebäuden zu bestreiten, und sämmtliche Lehrer, 3 lateinische, 2 Reallehrer und 7 Volksschullehrer zu besolden. Zu den Besoldungen der lat. und Reallehrer gibt der Staat Beiträge, ohne diesen Zuschuß zu den Besoldungen der lat. Lehrer betragen die Besoldungen 4589 fl. 10 kr.

Weil die Einkünfte der Pflege zu Deckung der Ausgaben nicht zureichen, muß die Stadtpflege jährlich einen bedeutenden Zuschuß liefern, der gegenwärtig 3000 fl. beträgt (s. ob.).

Braun’sche Stiftungspflege. Das Grundstocksvermögen dieser Stiftung, welche Ludwig Braun, Caplan der hiesigen St. Johannispfründ, in seiner letzten Willensverordnung vom 15. März 1496 errichtete, soll betragen 6200 fl., von 1857/58 waren vorhanden 7018 fl. 37 kr. Der Vermögensertrag ist zu Stipendien für die Familie des Stifters bestimmt, und zwar

a) für Studirende 99 fl.,
b) für Knaben von 8/16 Jahren 48 fl.,
c) für Mädchen, die sich das Jahr über verheirathet haben, 68 fl.

Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Calw. Karl Aue, Stuttgart 1860, Seite 149. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtCalw_149.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)