Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Gewerben, ein Wochenmarkt für jeden Samstag, das Fischen und das Jagen von Vögeln, Füchsen und Hasen gestattet. Im Jahr 1539 eröffnete man dann bei Bulach die St. Margarethen-Fundgrube, aber auch dieser Bau gieng bald wieder ein und das Bulacher Bergwerk lag „gar viele Jahre ungebaut“ da, bis Herzog Christoph es von Neuem wieder in den Gang zu bringen suchte. Er verlieh am 6. Junius 1558 der Stadt Bulach und dem Bergwerk daselbst einen Freiheitsbrief, durch welchen er die Privilegien seines Vaters Ulrich erneuerte, nicht nur den Wochenmarkt am Samstag bestätigte, sondern auch der Stadt einen Jahrmarkt auf Michaelis bewilligte und einen Bergrichter aufstellte, welcher mit seinen Geschworenen alle Bergwerkssachen seinem Amt und der Bergwerksordnung gemäß entscheiden sollte. Bergleute, welche keine eigenen Häuser und Güter hatten, wurden von Steuern (mit Ausnahme der Türkenhilfe) und von Frohnen befreit, alle aber in den Mitgenuß der bürgerlichen Beneficien gesetzt. Der Herzog versprach statt des Zehntens nur die neunundzwanzigste Mark und den neunundzwanzigsten Centner zu nehmen, für den Centner Kupfer 9, für die Mark Silber 8 fl. zu zahlen, behielt sich aber in jeder Zeche 8 Kuxen vor, darunter 2 Erbkuxen, welche ihm die Gewerke frei und ohne alle Zubuße bauen mußten. Ferner sollten in jeder Zeche, welche Ausbeute gibt, 2 solcher Erbkuxen, die eine für die Stadt, um Mauern, Thürme, Thore, Brunnen, Wege und Stege in gutem Stand zu erhalten, die andere für den Kirchen- und Armenkasten, zu Unterhaltung der Kirchen und Schulen und ihrer Diener, gebaut werden. Der ehemalige Ziegelstollen, später der „Erbstollen auf dem Fürstenbau“ genannt, von dessen Ausbeute man am meisten erwartete, wurde auf 5 Jahre von allen Abgaben befreit und das nöthige Holz zu dessen Bau unentgeldlich bewilligt (Reyscher p. 577 ff.). Für Bulach und einige andere Orte wurden diese Privilegien am 18. Sept. 1559 erneuert (Finanzgesetze I, 72) und nach Eröffnung des obengenannten Erbstollens, den 26. Oktober 1560 statt der bisherigen gemeinsamen Verwaltung für beide Bergwerke in Bulach und Dornstetten eigene Verwalter aufgestellt. Einige Zeit betrieb man den Bau mit vielem Eifer, der jedoch nach Christophs Tod (25. Dezember 1568) sehr abnahm und sein Sohn, Herzog Ludwig, scheint für das Bergwerk nichts gethan zu haben, als daß er am 1. Junius 1574 die Privilegien seines Vaters erneuerte (Finanzgesetze I, p. 90). Dagegen ließ Herzog Friedrich I. im Jahr 1596 durch Otto Mann und durch den Bergvogt zu Insbruck, Adam Jäger, die alten Gruben wieder genau untersuchen, welche sie theils voll Wasser, theils ausgebeutet fanden

Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Calw. Karl Aue, Stuttgart 1860, Seite 075. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtCalw_075.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)