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Auflehnung gegen den abgeordneten Untersuchungscommissär und Verjagung desselben, worauf in der Nacht vom 13/14. Mai ein ganzes Bataillon Infanterie den Ort besetzte und die Rädelsführer gefangen in die Oberamtsstadt ablieferte. Darauf folgte lange militärische Besetzung des Orts bis nach geschlossener Untersuchung und Verurtheilung der Anführer.

Eine eigene Stiftungspflege für das fallende Kirchenopfer ist vorhanden.

Da zu Hebung der kirchlichen und sittlichen Zustände dieses Gebirges für nothwendig erkannt wurde, die allzugroßen Kirchengemeinden zu verkleinern, so wurde im Juli 1851 Neuhütten von Maienfels, Finsterroth von Wüstenroth exparochirt und diese beide Orte zu einem neugebildeten Pfarrbezirke Finsterroth-Neuhütten erhoben mit eigenem ständigem Pfarrverweser, welcher Anfangs seinen Sitz in Finsterroth hatte, wo man zuerst die gemeinschaftliche Kirche auf Staatskosten zu bauen beabsichtigte. Weil sich aber die beiden Gemeinden bei den vielfachen Verhandlungen nicht vereinigen konnten, so wurde endlich beschlossen, das Schul- und Rathhaus zu Finsterroth zu einem Betsaale für Finsterroth einzurichten und die Kirche seiner Zeit in Neuhütten zu erbauen, weßhalb denn auch der Sitz des ständigen Pfarrverwesers, wie des vom Staate aufgestellten gemeinschaftlichen Schultheißen, im Frühjahr 1856 nach Neuhütten verlegt wurde. Die Gottesdienste werden interimistisch, bis der Kirchenbau ausgeführt werden kann, in einem gemietheten Saale gehalten. Finsterroth aber wird von dem Pfarrverweser als eine mit Neuhütten unirte Pfarrei versehen (s. oben Finsterroth).

Eine eigene Schule mit zwei Lehrern hat Neuhütten seit unfürdenklicher Zeit.

Der Verbindungsweg mit der Oberamtsstadt ist erstens die Land- und Poststraße Heilbronn-Löwenstein-Mainhardt, dann die darein bei Weihenbronn einmündende, Neuhütten durchziehende Vicinalstraße, durch welche letztere Neuhütten über Ober- und Unter-Heimbach mit dem Brettachthale und mit der Poststraße Weinsberg-Öhringen in Verbindung gesetzt ist.

Gefällberechtigt war bei Vollziehung der Ablösungsgesetze von 1848 und 49: v. Gemmingen-Bürg und v. Teuffel-Birkensee, v. Weiler und die Pfarrei Maienfels.

Empfohlene Zitierweise:
F. L. I. Dillenius: Beschreibung des Oberamts Weinsberg. Karl Aue, Stuttgart 1861, Seite 312. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAWeinsberg_312.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)