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Brücken hat die Gemeinde nicht zu unterhalten, wohl aber einige Stege über die Thalbäche.

Im Jahr 1559 verkaufte Ulrich Greiner zu Finsterroth alle seine hiesigen Gerechtigkeiten und Besitzungen, grundherrliche und obrigkeitliche Rechte, Zehnten etc. an den Grafen Ludwig Casimir von Hohenlohe-Neuenstein. Diese Hohenloher Linie, hernach Hohenlohe-Öhringen, hatte und hat überhaupt die hiesige Grundherrschaft, desgleichen das Patronat für den Schuldienst. Im Jahr 1510 erhielt Wendel Hipler ein hiesiges Gut von Hohenlohe (Wibel 3, 65). Unter württembergische Hoheit kam der Ort bei Stiftung des rheinischen Bundes im Juli 1806.

In kirchlicher Beziehung gehörte Finsterroth als Filial zu Wüstenroth. Von diesem ward es im Juli 1851 getrennt und mit dem von Maienfels getrennten Neuhütten zu einem eigenen Pfarrbezirke erhoben, mit dem vorläufigen Sitz des ständigen Pfarrverwesers in Finsterroth, welcher die Gottesdienste interimistisch in der Schule zu halten hatte, bis nach vielfältigen Verhandlungen beschlossen ward, die auf Staatskosten zu erbauende Kirche in Neuhütten zu errichten und den Sitz des Pfarrverwesers nach Neuhütten zu verlegen (Frühjahr 1857), von wo er die Gottesdienste zu Finsterroth in dem zu einem Betsaale umgebauten vormaligen Schul- und Rathhaus zu halten hat. Finsterroth erscheint somit jetzt als eigene, mit Neuhütten unirte Kirchengemeinde.

Der neuerrichtete Betsaal ist 45′ lang, 33′ breit, sehr hell auf einer Anhöhe an der alten Dorfstraße gelegen und gewährt für die Gemeinde hinlänglichen Raum.

Gefällberechtigt war zur Zeit der Ablösungsgesetze von 1848 und 49 der Fürst von Hohenlohe-Öhringen.


Geddelsbach,


Gemeinde III. Cl. 232 Einw. mit Helden, Weiler. 30 Einw. Gesammteinw. 362, worunter 10 nach Pfedelbach eingepfarrte Katholiken. Filial von Unterheimbach.

Geddelsbach liegt in gerader Richtung östlich – 4 volle geom. Stunden, auf dem Umweg aber, den man zu Gewinnung einer fahrbaren Straße entweder über Affaltrach, Eschenau und Adolzfurth, oder über Eberstadt, Schwabbach, Rappach und Adolzfurth machen muß, 43/4 Stunden von der Oberamtsstadt entfernt. Die Entfernung vom Mutterort Unterheimbach, von dem es durch den hohen waldigten Bergvorsprung des sog. Straßenfürsts getrennt ist, beträgt

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F. L. I. Dillenius: Beschreibung des Oberamts Weinsberg. Karl Aue, Stuttgart 1861, Seite 235. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAWeinsberg_235.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)