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die Häuser der Bürger, von denen ein kleiner Theil sich gleich anfangs den Bauern hinneigte, ein anderer den Gang der Ereignisse abwartete, noch ein anderer, „die Ehrbarkeit“, bereitwillig die Besatzung unterstützte, unter der Bedingung verschont, daß sie die Verwundeten sorglich pflegten und die Eroberer mit Wein und mit Lebensmitteln versehen. Jäcklein Rohrbach, der Mittelpunkt der Schreckensmänner im Bauernheere, welcher absichtlich die Bewachung der Gefangenen übernommen hatte, beschloß, während 9/10tel in den Wirthshäusern lagen und zechten, den Tod seiner Gefangenen und führte den blutigen Beschluß sogleich, 1/2 Stunde nach geschehener Eroberung, auf einer Wiese am unteren Thore aus, indem er den Grafen von Helfenstein, für dessen Leben vergebens seine Gemahlin, ihren Knaben auf dem Arm, fußfällig flehte, 13 andere Ritter, mehrere Knechte und junge Reiterknaben unter Trommelschall und Verhöhnung durch die Spieße jagte. Am 18. April zog der helle Haufen, mit Zurücklassung einer Besatzung, vor Heilbronn, um sich von da aus nach Franken zurückzuwenden.

Bald aber erfolgte ein Umschwung der Dinge. Von seinem Lager bei Neckargartach aus schickte der das Land herabgezogene Truchseß Georg v. Waldburg am 21. Mai den Trautskircher, einen baierischen Edelmann, mit 4–5000 Mann, um die bei Weinsberg aufgestellten Bauern zu vertreiben und die von den geflohenen männlichen Bewohnern meist schon verlassene Stadt an drei Enden anzuzünden, nachdem die darin gebliebenen Weiber, Kinder und Greise ausgetrieben wären. Vom Vieh und allem Geräthe durfte nicht das Geringste mit herausgenommen werden. Die Stadt und alles Gut darin war zur Rache für Jäcklins Blutthat zum Feuer verurtheilt. Auch 5 umliegende Dörfer: Erlenbach, Binswangen, Gellmersbach, Sülzbach und Ellhofen loderten zugleich in Flammen auf. Die Brandstätte zu Weinsberg, so lautete der Spruch der östreichischen Regentschaft, sollte, dem Adel zur Genugthuung, auf ewige Zeiten wüste liegen und alle Freiheiten und Rechte und Nutzungen auf den Gütern derer zu Weinsberg sollten dem Kammergute überantwortet werden.

Der Wittwe des Grafen v. Helfenstein, einer natürlichen Tochter K. Maximilians I., sprach Erzherzog Ferdinand 500 fl., ihrem Sohne 4000 fl. zu, von der Strafe oder den confiscirten Gütern der „ausgetretenen“ Theilnehmer an der Blutthat, wofür die Güter in Haft bleiben sollten, bis obige Summe bezahlt seye.

Vergebens flehten die zurückkehrenden, in Wäldern und Feldern liegenden Einwohner lange Zeit die östreichische Regierung um Untersuchung an. Endlich kamen zwei Commissäre, welche 14 der obersten und fürnehmsten Bürger gefänglich einzogen und peinlich

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F. L. I. Dillenius: Beschreibung des Oberamts Weinsberg. Karl Aue, Stuttgart 1861, Seite 163. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAWeinsberg_163.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)