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Weißenhofes gelegen, war noch im J. 1779 Eigenthum der Stadt, hieß damals Stadthöfle und wurde für Rechnung der Stadt verpachtet. Zu Anfang dieses Jahrhunderts an einen Bürger verkauft, änderte es mit dem Besitzer auch den Namen.

Gefällberechtigt waren bei den Ablösungsgesetzen von 1848/9 die Finanzverwaltung, das fürstl. Löwenstein’sche Rentamt, Freiherr Gottfried v. Berlichingen in Jaxthausen, Hospitalpflege Weinsberg, Pfarr- oder Stiftungspflege Heilbronn, Stiftungspflege Affaltrach.

Das älteste Wappen der Stadt Weinsberg – ganz verschieden von demjenigen der Herren von Weinsberg – war ein auf drei Bergen stehender Weinstock (z. B. auf dem Siegel einer Urkunde von 1377). Als Reichsstadt führte sie aber zeitweise (Siegel von 1431, desgleichen an Urkunde von 1481, Mone Zeitschr. 11, 364) auch den schwarzen Reichsadler, und zwar einen einköpfigen. Späterhin wurde der Schild von Silber und Blau in die Länge getheilt und in das linke Feld der Reichsadler, in das rechte der Weinstock gesetzt. Im 18. Jahrhundert trat an die Stelle des ganzen Adlers ein hervorgehender rechthalber.

In einer Gegend, wo sich der Reichsbesitz mit dem der Herren vielfach kreuzte, wuchs Weinsberg (alt Winesberc, Winsperc) allmählig, hauptsächlich im 13. Jahrhundert (nach der Analogie anderer Reichsstädte zu schließen) zur freien Reichsstadt empor[1]. Als solche aber lag sie vielfach im Streit mit den Herren der sie überragenden Burg und mußte sich – zum großen Nachtheil für die Entwicklung ihrer Freiheit – häufig Verpfändungen an die letzteren gefallen lassen von Seiten der deutschen Kaiser. Es wurden 150 Pfund Heller von der jährlichen hiesigen Reichssteuer (bis zur Bezahlung von 1500 Pfund) am 26. Mai 1301 und für 3200 Pfund Heller der Reichsantheil an der Stadt den 31. August 1303, beidemal an Konrad von Weinsberg durch König Albrecht versetzt. Auf letztere Pfandschaft schlug K. Heinrich VII. am 20. März 1312 noch weitere 1000 fl. Am 16. Mai 1336 wurde die Reichssteuer durch K. Ludwig an die Rheinpfalz – übrigens blos eventuell – verpfändet[2].


  1. Vgl. Hugo, Mediatisirung der Reichsstädte 157–159. 404–435.
  2. Betreffend den vorübergehenden markgräflich badischen Besitz von Burg und Stadt Weinsberg im 14. Jahrhundert s. VII. 1. Über die Auslösungen, welche die Städte häufig mit ihrem eigenen Gelde machen mußten, erfährt man nichts Näheres. – Die Verpfändung an die Burggrafen Albrecht und Friedrich von Nürnberg (Hugo a. a. O. 158. 409.) beruht wohl, durch Irrthum des Karlsruher Copialbuchs oder der Abschrift
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F. L. I. Dillenius: Beschreibung des Oberamts Weinsberg. Karl Aue, Stuttgart 1861, Seite 160. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAWeinsberg_160.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)