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C. Grundlasten und ähnliche Leistungen.

Sehr zahlreich waren die im Bezirk bestehenden Zinsgüter, von denen in der Regel jährliche Zinsen und Gülten in Geld oder Naturalien gereicht wurden; sehr oft findet man namentlich auch die Verbindlichkeit zur Lieferung von Hühnern, Hennen und Eiern, Mößnerleiben, Mußmeß, Öl, Wachs u. s. w. in den Lagerbüchern erwähnt.

Alle diese Abgaben wurden indessen, soweit sie nicht schon früher beseitigt wurden, durch die Gesetze von den Jahren 1848 und 1849 abgelöst.

Theilgebühren kamen im Bezirk seltener vor; dagegen erwähnen die Lagerbücher häufig gemischte Gerichts- und grundherrliche Abgaben, Beeden, Kellereisteuern, Vogtfrüchte, Concessionsgebühren, Gebäudezinse und andere Gefälle dieser Art.

Diese Gefälle wurden ebenso, wie die auf neue Gebäude gelegten Canones, die eigentlichen Zins- und Lehngefälle und die aus der Leibeigenschaft herrührenden Abgaben, so weit sie nicht bereits durch die frühere Gesetzgebung beseitigt worden waren, durch die Grundentlastungsgesetze von den Jahren 1848 und 1849 vollständig abgelöst.

D. Die Zehnten.

Im Allgemeinen stand der große Zehnten in der Regel den verschiedenen Grundherrschaften zu, unter welche die den jetzigen Oberamtsbezirk bildenden Orte getheilt waren. Die von der vormaligen Freiherrschaft Weinsberg gingen auf die Rechtsnachfolger der Freiherren, die Pfalz, und von dieser an das Haus Württemberg über (s. Geschichtl.). Es hatten aber auch hier noch in Folge der früher bestandenen Verhältnisse (Theilungen, Kauf und Schenkungen) Dritte Antheil, wie z. B. in der Stadt Weinsberg selbst der Fürst von Löwenstein, früher auch der Freiherr von Berlichingen in Jagsthausen, die Hospitalpflege Weinsberg, die Pfarr- oder Stiftungspflege Heilbronn; ebenso in Bretzfeld die Fürsten von Hohenlohe-Öhringen, sodann in Ellhofen der Fürst von Löwenstein; in Schwabbach Freiherr von Hügel zu Eschenau; in Siebeneich Freiherr von Berlichingen; wogegen der große und kleine Zehnten in dem früher freiherrlichen Ort Maienfels auf die Pfarrei Maienfels übergegangen war u. s. w.

Der Novalzehnten in dem fürstlich Löwenstein’schen Neulautern gehörte dem Staat.

Empfohlene Zitierweise:
F. L. I. Dillenius: Beschreibung des Oberamts Weinsberg. Karl Aue, Stuttgart 1861, Seite 088. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAWeinsberg_088.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)