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Eimer bekommen. Adelberg besaß hier auch ein Tafernlehen. Von andern Klöstern machten besonders die Eßlinger allhier Erwerbungen, wenigstens von Zinsen und Gülten; so das dortige Augustinerkloster, das Barfüßerkloster, das Karmeliterkloster; auch der Eßlinger Spital erwarb Gülten. Im Jahr 1695 erkaufte das Kloster Ursperg einige Weinberge (Staatsarch.). Ferner besaßen die Seelschwestern zu Schorndorf ein von Gaisberg 1478 erkauftes Lehen, die Stiftungspflege Beutelsbach einen Hof und die Frühmesse zu Grunbach ein Lehen. Die übrigen grundherrlichen Rechte standen allermeist der Herrschaft zu; 1500 besaß die Kellerei den Gandelhof, worein der halbe Burgstall gehörte, den Fronhof, den von Stetten Hof, die Mühle, 41/2 Huben und 41/2 Lehen.

Am 13. Juni 1707 lagerte das französische Heer nach seinem Neckarübergang bei Endersbach.


11. Gemeinde Groß-Heppach
mit Gundelsbach, Gemeinde zweiter Classe, mit 1459 Einwohnern, worunter 1 Katholik.


a) Das evang. Pfarrdorf Groß-Heppach, früher (noch 1571) auch Groß-Heckbach, ursprünglich, z. B. in Urkunden von 1236, Hegnesbach, vom Mannsnamen Hagino oder vom Altdeutschen Hagan-Dorn, ehemals Sitz eines Stabsamtes, liegt südöstlich 11/4 Stunden von Waiblingen, auf der rechten Seite des Remsthals, und stößt mit seiner Markung südlich und östlich an das Oberamt Schorndorf. Gegen Nordost erstreckt sich diese in den Abhang des Buocher Berges, der Gundelsbach genannt.

Die Lage des Ortes ist größtentheils eben und dieser durch die am Orte vorüberfließende Rems hinlänglich mit Wasser versehen, aber auch öftern Überschwemmungen ausgesetzt. Durch das Dorf führt die bei Endersbach genannte lebhafte Staatsstraße. Im Dorfe vereinigt sich der von Klein-Heppach herabkommende Heppbach mit der Rems. Außer verschiedenen andern kleineren Quellen auf der Markung sind zwölf Brunnquellen im Dorfe. In den Weinbergen, die den Namen Ziegenberg haben, ist Alabastergyps von schöner Art zu finden; auch werden Sand- und Werk-Steine dort gebrochen. Das Thal ist hier sehr schön.

Alle Zehenten und andere grundherrlichen Rechte in der Gemeinde gehören dem Staat. Das Cameralamt Waiblingen hat noch jetzt für den großen Zehenten 158 Scheffel nach Rauhem, 250 fl. für den kleinen, 1055 fl. für den Wein- und 36 fl. für den Noval-Zehenten, sowie 14 fl. Surrogatgelder zu erheben. Die Gemeinde ist dem Forstamt Schorndorf zugetheilt.

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Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Waiblingen. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1850, Seite 140. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAWaiblingen0140.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)