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Hägele vor einer Reihe von Jahren ein Brunnen gegraben, welcher eisenhaltiges Wasser lieferte und eine Zeit lang zu Bädern benutzt wurde; da aber eine später mit dem Wasser vorgenommene chemische Analyse kein Eisen mehr zeigte, so wurde die Anstalt wieder aufgegeben. Eine vor etwa 12 Jahren, 1/2 Stunde nördlich von Winnenden in einer sumpfigen Wiese aufgefundene Ausmündung einer alten Wasserleitung, welche früher für den vormaligen in der Nähe befindlichen Fasanengarten gedient haben soll, lieferte ebenfalls einen Eisenschlammniederschlag, aber die angestellten Versuche, die eigentliche Quelle aufzufinden, schlugen fehl.

Periodisch fließende Brunnen sind bei Hohenacker, Korb, Öschelbronn und Oppelsbom.

b. Flüsse und Bäche.

Sämmtliche Flüsse und Bäche des Bezirks ergießen sich theils unmittelbar, theils durch Vermittlung der Rems und Murr in den Neckar und gehören somit dessen Flußgebiet an.

Der Neckar selbst berührt den Bezirk oberhalb Neckarrems und begrenzt denselben gegen den Bezirk Ludwigsburg auf eine Strecke von etwas über 3/4 Stunden, bis er unterhalb Hochberg ganz in den letztern eintritt. Er hat hier einen langsamen Lauf, bildet einige sanfte Krümmungen und nimmt bei Neckarrems die Rems und oberhalb Poppenweiler den Zipfelbach auf. Der Fall des Neckars beträgt auf die Entfernung von 1,1 Stunde seines Laufes von dem Remseinfluß bis zur Mündung des Zipfelbachs nur 14 Fuß.

Die Rems empfängt von der rechten Seite schon vor ihrem Eintritt in den Bezirk, oberhalb Grunbach, den Zehendbach, der südöstlich von Buoch entspringt; tritt sodann oberhalb Groß-Heppach in den Bezirk ein und nimmt gleich bei ihrem Eintritt von der rechten Seite den Gundelsbach auf, welcher mit einer Quelle diesseits des Eichenhaus bei dem Immerich, mit einer andern hinter Gundelsbach

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Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Waiblingen. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1850, Seite 12. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAWaiblingen0012.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)