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Johann Philipp der letzte dieses Geschlechts († 1708) vererbte beides an seine zweite Tochter Anna Margaretha und deren im Jahr 1717 geheirateten Gemahl Ernst Friedrich von Leutrum-Ertingen, badischen Geh. Rath und Landvogt zu Sausenberg und Röteln, † 1760. Dessen Sohn Ludwig Christoph († 1765 kinderlos) verkaufte es im Jahr 1763 (Moser Verm. Nachrichten von rittersch. Sachen 438) an den titulirten preußischen Geheimenrath Joh. Fried. Erasmus v. Hopfer (einen nobilitirten württembergischen Magister, Hofgerichtsassessor zu Tübingen, Erben des Mutterbruders seiner Gemahlin, des reichen Tübinger, dann Gießener Canzlers Christoph Matth. Pfaff † 1760). Nach Hopfers Tode (1787) erhielt dessen hiesigen Besitz seine zweite Tochter, Christine Friederike, verheirathet an den Reichskammergerichtsprocurator zu Speier, Dr. Christian Jacob Freiherr v. Zwierlein, später an den k. k. Generalmajor und Gesandten Aug. Freiherr v. Steigentesch (auch Lustspieldichter, † 1826). Indeß gingen in Folge der Unterwerfung der reichsritterschaftlichen Besitzungen unter die Souveränität im Jahr 1805–6 dieser edelmännische Antheil am Stab und die Coepiscopalrechte an die Krone Württemberg über.

Genannte Frau v. Steigentesch überließ das Gut vermittelst in Hannover am 11. April 1815 abgeschlossenen Vertrags ihrer Tochter aus erster Ehe, Louise Eleonore, Gattin des Freiherrn, nachherigen Grafen Friedrich Franz Dietrich v. Bremer, hannöverischen Staatsministers, vorbehaltlich einer Leibrente von jährlichen 2720 fl., und diese zugleich wieder, unter Vorbehalt derselben Rente von der Zeit ihres Heimfalls an, zunächst als Pachtbesitzung ihrer einzigen Tochter Friederike Sophie Louise Eleonore († 1819), welche im Jahr 1814 den Freiherrn Carl v. Leutrutm-Ertingen zu Nippenburg († 1852) geehlicht hatte. So kamen die Burg und 7/32 des Orts wieder an die freiherrliche Familie v. Leutrum, welcher obige jährlichen 2720 fl. nach dem Ableben der Gräfin v. Bremer heimfielen. Der Eigenthümer, der Sohn des genannten Freiherrn Karl, ist Adolph Friedrich Philipp Balduin, k. würt. Kammerherr und Legationsrath a. D.

An hiesiger Kirche bestunden im 15. Jahrhundert die Caplaneien zu den Altären Allerheiligen, zu St. Johannes dem Täufer und zu St. Johann dem Evangelisten.

Was den Pfarrsatz betrifft, so wurde im Jahr 1739 zwischen der Herrschaft Württemberg und der Leutrum’schen Mitherrschaft verglichen, daß ersterer zwölfeinhalb Sechszehntheile, letzterer dreieinhalb Sechszehntheile zuständig seien. Württemberg hat seitdem, nach festgesetztem Turnus, dreimal nach einander, und der Patron

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Vaihingen. Eduard Hallberger, Stuttgart 1856, Seite 246. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAVaihingen0246.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)