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von Winterstetten 1/10 des Orts von den von Sachsenheim, und trat es im Jahr 1478 seinem Bruder Konrad ab. Kleinere Antheile waren um diese Zeit zeitweilig auch in Nippenburgischem und Münchingischem Besitz. Auch die von Liebenstein hatten einen Antheil, welcher in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts in Händen ihrer Erben Hans Philipp von Helmstadt und Heinrich von Morsheim erscheint.

Ein hiesiges bet- und steuerfreies Schloßgut war im Jahr 1580 in Händen des Maulbronner Vogts, Andreas Schmid, und kam im Jahr 1649 von dessen Erben an Veit Baußbach, vormaligen französischen Commissär, 1678 von den Baußbach’schen Erben an Oberrath Joh. Heinr. v. Gaisberg, von dessen Wittwe 1699 an den Obristwachtmeister Eustachius v. Miltiz und von dessen Wittwe im Jahr 1704 an Obristlieutenant Joh. Günther Krumhaar, Oberamtmann zu Merklingen, 1739 an den Kriegsrath Ketterlinus, 1742 an Geh. Legationsrath v. Goll, 1745 an den Obristlieutenant v. Franken, 1761 an Karl v. Adelsheim, und noch in demselben Jahr an Leopold v. Arnim. Später gelangte es an Eberhard v. Schleppegrell, welcher einen Theil der zum Schlößchen gehörigen Güter nebst der Hälfte des Schlosses und Pertinentien im Jahr 1782 an den Rathsverwandten Seeger verkaufte (vergl. oben).

Württemberg erwarb sich Sersheim auf folgende Weise. Das 1/10 des Orts, das sich nach Obigem im Jahr 1436 selbst losgekauft hatte, unterwarf sich Württemberg freiwillig. Nach dem Aussterben der Herren von Sachsenheim im Jahr 1561 fielen als Lehen und durch Vertrag 5/10 heim, 3/10 kamen an die von Sachsenheimischen Erben, und von ihnen an Württemberg. Herzog Ludwig erwarb im Jahr 1581 von Philipp von Helmstadt und seiner Gemahlin Maria 11/2 Zehntel für 5000 fl., 1582 von Barbara Landschad, Heinrichs von Morsheim Wittwe, 11/2 Zehntel gleichfalls für 5000 fl., im Jahr 1589 ein winterstettisches Zehntel von Anna von Remchingen, geb. von Winterstetten, für 3333 fl.

Am 17. März 1583 wurde S. der Landschaft incorporirt (Landesgrundverfassung 190. Reyscher Sammlung 17a, CVI). In dem Vertrag vom 30. Okt. 1769 überließ der Ritter-Kanton Neckarschwarzwald dem Herzog von Württemberg in einem Theil von S. das Besteuerungsrecht (s. Groß-Sachsenheim).

Was den hiesigen Zehnten betrifft, so belehnte Graf Eberhard von Württemberg den 26. Mai 1382 die von Liebenstein mit einem Drittheil desselben (Scheffer 32). Gleichfalls ein Drittheil eignete dieser Graf den 13. Juni 1384 der Gräfin Anna von Hohenlohe, welche solches am folgenden 27. Juni an die Capelle auf dem

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Vaihingen. Eduard Hallberger, Stuttgart 1856, Seite 233. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAVaihingen0233.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)