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bemalt waren, in neuerer Zeit aber, wie auch die Wandungen, weiß übertüncht wurden. Die Kirche war ursprünglich mit einer festen Mauer umgeben, welche im Jahr 1842 zum größten Theil abgetragen wurde.

Der ummauerte, im Jahr 1828 namhaft vergrößerte Begräbnißplatz befindet sich am südlichen Ende des Orts.

Das gegenüber der Kirche stehende, dem Staat gehörige Pfarrhaus, hat eine freie, angenehme Lage, und ist in gutem baulichem Zustande.

Das ansehnliche Schulhaus, welches zugleich die Lehrerwohnung enthält, wurde im Jahr 1842/43 mit einem Gemeindeaufwand von 8000 fl. neu erbaut. An der Volksschule, neben welcher auch eine Industrieschule besteht, unterrichtet ein Schulmeister mit einem Lehrgehilfen.

Das wenig ansehnliche, 1706 erbaute Rathhaus, gehörte früher einem Ortsbürger, und wurde vor etwa 50 Jahren von der Gemeinde erkauft.

Als Gemeinde-Eigenthum sind ferner ein Back- und Waschhaus, ein Schafhaus und eine außerhalb des Orts stehende Kelter vorhanden.

Gutes Trinkwasser liefern das ganze Jahr hindurch zwei Pump- und zwei Schöpfbrunnen; überdieß befinden sich auf der Markung, namentlich auf der rechten Seite der Enz, mehrere Quellen, von denen die bei der sog. Burg und im Weidach die bedeutendsten sind. Periodisch fließende Quellen (Hungerbrunnen) kommen in den Weinbergen, Halde und Forst, vor. Etwa 1/2 Stunde östlich vom Ort berührt die Schmie noch den Bezirk und setzt dort kurz vor ihrer Einmündung in die Enz die auf der Ortsmarkung als einzelner Wohnsitz gelegene See-Mühle mit drei Mahlgängen und einem Gerbgang in Bewegung.

Die Enz, welche hier die namhafte Breite von etwa 250′ erhält, tritt nicht selten aus ihrem Bette, ohne übrigens einen erheblichen Schaden anzurichten; über sie führt zunächst am Ort eine auf steinernen Pfeilern ruhende, hölzerne Brücke, deren Unterhaltung der Gemeinde zusteht. Oberhalb der Brücke wurde der Fluß in den Jahren 1839 und 1847/48 in einer Länge von 1/8 Stunde, theils auf Staats-, theils auf Gemeindekosten corrigirt und in gerader Richtung geleitet, wodurch für die Gemeinde eine namhafte Strecke Landes gewonnen worden ist, die vorläufig mit Gebüsch angepflanzt wurde, wie denn überhaupt die Ufer der Enz auf der Markung mit Erlen- und Weidenpflanzungen versehen sind. Das Fischrecht in der Enz gehört von dem Mühlhauser Steg an bis zu dem sog.

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Vaihingen. Eduard Hallberger, Stuttgart 1856, Seite 221. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAVaihingen0221.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)