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des letzten seines Stammes, im letztgenannten Jahr auch Weinberge von Elsbeth von Remchingen, zwischen 1294 und 1443 überhaupt allerlei Rechte und Güter von den von Enzberg, von Bernhausen, von Sachsenheim, von Nippenburg, von Sturmfeder. Hiesigen Besitzes des Kl. Maulbronn ungeachtet war das Dorf noch lange eine „Mundat“, es hatte keinen Schutzherrn, und stund als ein Reichsdorf unmittelbar unter dem Reichsoberhaupt (vergl. Oberamtsbeschreibung von Canstatt 166). Erst 1381 unterwarf K. Wenzel Mühlhausen der Gerichtsbarkeit des Klosters, was K. Friedrich IV. den 26. April 1444 und K. Maximilian den 14. Juni 1494 erneuerten und bestätigten. Am 3. Dezember 1488 vergönnte K. Friedrich IV. dem Kloster, in dessen Dorf Mühlhausen das Gericht von Neuem aufzurichten, so daß von demselben allein an den Abt und Convent und ihr „Obergericht“ und dann an ihn selbst appellirt werden solle (Besold 836 ff.). Als Zugehörung des Kl. Maulbronn kam das Dorf mit diesem Kloster im Jahr 1504 von dem pfälzischen unter den württembergischen Schirm. Gegen 1514 verkaufte genanntes Kloster das Dorf mit Obrigkeit, Herrlichkeit, Gerichtsbarkeit und Blutbann an Konrad Thumb von Neuburg, welcher mit letzterem den 26. März 1514 von K. Maximilian belehnt wurde (Gabelkhover, Thumbische Chronik auf der K. öffentlichen Bibliothek).

Hiesige Zehnten verkaufte Konrad Thumb von Neuburg den 27. April 1518 an das Kl. Maulbronn, welchem er sie nicht lange vorher mit dem Orte selbst abgekauft hatte.

Noch am 27. September 1622 erhielt Johann Friedrich Thumb von Neuburg von K. Ferdinand II. das gedachte Lehen, den Blutbann und die Gerichtsbarkeit, wie er sie von seinen Vettern, Dietrich und Gottfried, erbte; die Thumb’sche Familie behauptete sich in dem Besitz und gewann die deshalb vor Kaiser und Reich geführten Processe mit den von Kaltenthal und von Nippenburg (Kreydenmann, von der freien Reichsritterschaft in Schwaben Staat 1673, S. 59, Kerner, Staatsrecht der Reichsritterschaft 1, 260). Am 1. Juli 1648 verkauften die Vormünder Ludwig Friedrichs und Friedrich Albrechts Thumb von Neuburg den hiesigen Besitz für 33.400 fl. an Johann Freiherrn von Hohenfeld auf Weidenholz, pfälzischen Staatsrath und Hofrathspräsidenten, des Ritterkantons Kocher Director († 1684); derselbe wurde 1660 von K. Leopold belehnt, bei welchem Anlaß die Regalien des Guts und Lehenstücke für feudum reale et personale, ad quemvis heredem et possessorem legitimum transitorium erklärt wurden (Kreydenmann a. a. O.). Ihm folgte sein Sohn

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Vaihingen. Eduard Hallberger, Stuttgart 1856, Seite 198. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAVaihingen0198.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)