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das K. Hof-Kameralamt Freudenthal. Eine Maierei des Staats, deren Güter übrigens nicht geschlossen und neuerlich auch einzeln verpachtet sind, besteht in Mühlhausen.

Neben dem Staat hatten bis zu der jüngst eingetretenen Ablösung verschiedene grundherrliche Gefälle zu beziehen: der Hospital Vaihingen und der Armenkasten daselbst zu Vaihingen; die Stiftungspflege Enzweihingen, Rieth und Nußdorf zu Aurich; der Hospital Eßlingen zu Eberdingen; verschiedene auswärtige Stiftungspflegen zu Enzweihingen; der Hospital Markgröningen und die Stiftungspflege Unter-Riexingen zu Hochdorf; gleichfalls der Hospital Markgröningen und die Ortsstiftungspflege zu Mühlhausen; der Hospital Eßlingen, einige Stiftungspflegen, und die Herrn v. Gaisberg, Schöckinger Linie, zu Ober-Riexingen; der Freiherr v. Leutrum und der Hospital Vaihingen in Unter-Riexingen.


B. Leibeigenschafts- und Lehenswesen.

In dem früheren Amt Vaihingen gaben alle dahin gehörenden ausgesessenen männlichen Leibeigenen von 100 Pfund Heller einen Gulden und dazu dem Hünervogt das beste Oberkleid; die Weiber aber ihr bestes Oberkleid zu Hauptrecht. Um zu weisen, mußten jene alle Jahre auf Stephanstag in der Stadt Vaihingen erscheinen, wobei sie alsdann ein „ziemlich Mal“ erhielten und zu Mannssteuer zwei Schillinge zu erlegen hatten. Die Weiber gaben Leibhennen, „die soll man bei ihnen holen“. Bei den Eingesessenen war das Hauptrecht ein Gulden von 100 Pfund Heller, bei den Weibern entweder die Hälfte oder das beste Oberkleid. Mannsteuer und Leibhennen waren beinahe allgemein. In den Orten Ensingen und (Wüsten) Glattbach gaben die Leibeigenen weder Hauptrecht noch Mannsteuer und Leibhennen. Falllehen befanden sich 1819 keine im Bezirk, dagegen lagen den vormaligen Erblehen bis zur gesetzlichen Ablösung dieser Lasten allerorten verschiedene Leistungen an Geld und Früchten ob. Laudemienpflichtige Güter und Gebäude finden sich in den Lagerbüchern bei den meisten Orten erwähnt, so hatte z. B. das Fischwasser in Vaihingen 2 Pfund Heller Weglösin und 4 Pfund Handlohn zu entrichten. In Eberdingen wurden die Sterbefälle unter dem Namen „Heerdrecht“ von den Besitzern eines jeden Hauses, so dem Kloster Hirschau zins- und gültbar war, erhoben. In Iptingen wurde im Jahr 1797 Handlohn und Wegelösin in eine jährliche Abgabe verwandelt.


C. Grundlasten und ähnliche nunmehr abgelöste Abgaben.

Die jährlichen Gefälle, welche von den vormaligen Erblehen erhoben wurden, bestanden, wie dieß in Altwürttemberg gewöhnlich

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Vaihingen. Eduard Hallberger, Stuttgart 1856, Seite 057. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAVaihingen0057.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)