Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

die Grafen und Herzoge von Würtemberg häufig hier Hof, wie denn schon Graf Eberhard der Milde 1380 sein Beylager mit der Prinzessin Antonia von Mailand hier feyerte, und Graf Ludwig I. schon vor der Theilung das benachbarte Kloster Güterstein zum Erbbegräbniß bestimmte. Noch im Jahr 1611, als zu Stuttgart die Pest ausbrach, zog der Herzog Johann Friederich mit Hof und Kanzley nach Urach, und verweilte 29 Wochen lang daselbst, – vom 16. September 1611 bis 6. April 1612.

Eberhard im Bart verlieh der Stadt 1468, 1479 und 1484 verschiedene Freyheiten; der letzte Freyheitsbrief wurde von dem Grafen in Gemeinschaft mit seinem Vetter, dem Grafen Eberhard d. j., zur Schadloshaltung für den Verlust der Residenz gegeben. Die Stadt und ihre Einwohner wurden dadurch „aller Schätzungen, alles Landschadens und aller Dienst“ frey gesprochen, mit Ausnahme der Kriegsdienste, wenn der Graf selber mitzieht, und der jährlichen ordentlichen Steuern, Zins und Gült.[1] Der Brief ist abgedruckt in Gutschers Eberhard, S. 263, Stuttgart 1822. Laut Lagerbuchs von 1554 hatte die Herrschaft der Stadt auch den Wegzoll überlassen. Die Stadt hatte dagegen sämmtliche Straßen auf ihrer Markung zu bauen, und jährlich an die Herrschaft 12 fl. zu bezahlen. Von Herzog Friedrich I. erhielt die Stadt 1602 und 1603 die Erlaubniß, zu ihren 2 Jahrmärkten noch 4 weitere zu halten.

In neuerer Zeit, da Würtemberg im Jahre 1806 die Eintheilung in Kreise erhielt, wurde Urach eine der Kreisstädte und Sitz des Kreishauptmanns, und bey der Verwandlung der Kreise in Landvogteyen im Jahr 1810 Sitz einer Landvogtey bis zu der neuen Organisation im Jahr 1817.

  1. Während der österreichischen Regierungs-Periode gab der König Ferdinand den 2. Juni 1530 dem Magistrate eine erneuerte Wahl-Ordnung. Kraft derselben mußte der Magistrat alle Jahre vor den Amtleuten um seine Entlassung bitten. Die Amtleute hatten sodann zwey der geschicktesten oder ältesten Richter auszurufen, um zwey andere zu wählen, und so ging denn die Wahl fort, bis Gericht und Rath besetzt waren. Sattlers Topogr. Gesch. S. 149.
Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Urach. J. G. Cotta'sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1831, Seite 118. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAUrach_118.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)