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2. Staats- und kirchliche Einrichtung.
a. Eintheilung und Ämter.
aa. Bürgerliche.

Der Oberamts-Bezirk ist, wie oben schon erwähnt worden, dem Schwarzwald-Kreis zugetheilt, obgleich er seiner Lage nach mit diesem wenig Gemeinschaft hat. Er besteht aus 29 bürgerlichen Gemeinden oder Schultheißereyen, wovon 6 zweyter, die übrigen 23 dritter Klasse sind.

Die Ämter des Bezirks sind die gewöhnlichen aller Oberamts-Bezirke:

1) Das K. Oberamt und

2) Das K. Oberamts-Gericht mit einem Ober- und einem Unteramtsarzte, einem Oberamtspfleger, einem Gerichts- und zwey Amtsnotaren; der Unteramtsarzt und die beyden Amtsnotare haben allein ihren Sitz außer der Stadt, und zwar jener zu Metzingen und diese zu Metzingen und Ehningen.

3) Das K. Cameralamt zu Urach. Zu demselben gehören außerhalb des Oberamts-Bezirks noch die Orte Grabenstetten und Erkenbrechtsweiler, dagegen sind aus dem diesseitigen Oberamts-Bezirke die Gemeinden Ehningen, Mittelstatt, Reicheneck und Sondelfingen dem Cameralamt Pfullingen und die Gemeinde Pliezhausen dem Cameralamt Lustnau zugetheilt.

4) Das K. Forstamt Urach mit den Forstrevieren Metzingen, St. Johann, Urach, Wittlingen und Zainingen. Die Gemeinde Pliezhausen gehört zu dem Forstamte Tübingen; dagegen greift das Forstamt Urach mit den obigen und seinen weitern Revieren Gönningen, Grafeneck, Lichtenstein und Offenhausen in die Oberämter Nürtingen, Tübingen, Reutlingen und Münsingen ein.


bb. Kirchliche.

Der Oberamts-Bezirk enthält, einschließlich von Hülben und Trailfingen 22 Pfarreyen mit ebensoviel Pfarrorten und 23 Geistlichen, nämlich 20 Pfarrern und 3 Helfern. Die Pfarrey

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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Urach. J. G. Cotta'sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1831, Seite 091. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAUrach_091.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)