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auch die Einkünfte des Klosters erhielt. Schon 1537 hatte hiesige Steine der Herzog Ulrich von Württemberg zum Tübinger Schloßbau gebraucht (Herolt Chronik von Hall S. 67 h. v. Schönhuth). Die Gebäude sind sämtlich Eigenthum der K. Hofdomänenkammer und der hier wohnende K. Revierförster hat an dieselbe für Wohnung und Garten ein Pachtgeld zu entrichten.

Gutes Trinkwasser liefern 2 laufende Brunnen, die mittelst einer 1/8 Stunde langen von Westen hergeführten Wasserleitung gespeist werden.

Südöstlich am Ort liegen 3 Weiher; am Schloß bestand früher ein ausgemauerter Fischteich.

Von dem Hof aus gehen nach allen Richtungen Feld- und Verbindungswege, die nicht allein den Verkehr mit der Umgegend herstellen, sondern auch den Anbau des Feldes erleichtern.

Das zum Hof gehörige 10085/8 Morgen große Gut, worunter 9757/8 Morgen nutzbare Fläche, wurde nebst 21 Ökonomie- und Wohngebäuden im Jahr 1823 von der K. Finanzkammer an die K. Hofdomänenkammer verkauft, welch letztere es an einen Beständer verpachtet hat.

Die Lage der Feldgüter ist eben und der meist aus Lehm bestehende fruchtbare Boden wird durch die ihm zu Theil werdende tüchtige Bearbeitung täglich noch nutzbringender gemacht.

Die äußerst rationelle Bewirthschaftung des Guts geschieht in 9 Rotationen; an Vieh sind gegenwärtig 12 Pferde und 86 Stück Rindvieh (Kreuzung der Rigi- mit der Holländer Race) aufgestellt, auch läßt der Pächter 1260 Stück feine Bastardschafe auf der Markung laufen.

Die Schweinezucht wird ziemlich ausgedehnt betrieben.

Über die bei Einsiedel aufgefundenen römischen und deutschen Alterthümer s. den allgemeinen Theil, Abschn. „Alterthümer“.

Mit dem hiesigen Stifte, zu dessen Erbauung Graf Eberhard sein Muttererbe verwandte (Reyscher Sammlung 2, 11), beabsichtigte der Graf eine Anstalt, in welcher verdiente Männer aus dem Adel-, dem Bürgerstand und der Geistlichkeit zusammenleben und ohne Mönchsregel doch in Gemeinschaft der Güter und im Genusse der Wohlthaten, die ihnen der Stifter bereitet hatte, den Rest ihres Lebens zubringen könnten. Er bestellte 1 Probst (als Vorstand des Ganzen), 12 Kanoniker (Priester und Kleriker), 1 Meister (Obersten in weltlichen Geschäften), 24 Laienbrüder (12 rittermäßige und 12 bürgerliche). Das gesetzliche Alter zur Aufnahme war 34 Jahre, nur Adelige durften

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Tübingen. H. Lindemann, Stuttgart 1867, Seite 418. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OATuebingen_418.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)