Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

An indirekten Abgaben sind im Jahr 1865/66 erhoben worden:

1) an Wirthschaftsabgaben:
      von Wein und Obstmost 19.580 fl.
      Branntweinfabrikationssteuer 290 fl.
      Branntweinausschanksabgaben 1.086 fl.
20.956 fl.
      vom Bier 29.873 fl.
2) an Accise:
      von Güterveräußerungen 8.459 fl.
      von Lotterien 144 fl.
      von Markt und Handelswaren 56 fl.
3) an Hundeauflagen, einschließlich des den
      Ortsarmenkassen gesetzlich gebührenden Antheils
2.234 fl.

Die Steuer aus dem Kapital-, Dienst- und Berufseinkommen betrug pro 1865/66 für den Staat:

a) aus Kapitalien 19.912 fl.
b) aus Dienst- und Berufseinkommen 5.373 fl.
zus. 25.285 fl.
für die Amtskörperschaft:
      ad a b zusammen 1.959 fl. 15 kr.
für die Gemeinden:
      ad a b zusammen 3.554 fl. 13 kr.


VII. Geschichtlicher Überblick und Alterthümer.


1. Politischer Zustand.

In Beziehung auf die Oberherren theilte der Bezirk die Schicksale der Nachbargegenden, kam wie sie im ersten Jahrhundert nach Christus unter die Gewalt der Römer, welche die Landschaft ihrer Provinz Obergermanien zutheilten, wurde am Schluß des dritten von den Alemannen eingenommen und gelangte mit dem größeren Theile Alemanniens um 536 unter die Botmäßigkeit der Franken. Dieser Haupttheil Alemanniens behielt gleichwohl noch eigene Herzoge, welche im Anfang des 8. Jahrhunderts durch die Hausmeier der Merovingischen Frankenkönige mittelst Waffengewalt abgesetzt wurden, im 10. Jahrhundert wieder auflebten.

Von den Orten des Bezirkes tauchen am frühesten mit Namen auf: 888 Dußlingen in einer St. Galler Urkunde, 1007 Kirchentellinsfurth in einer Bamberger, 1078 Tübingen, 1088 Schlaitdorf,

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Tübingen. H. Lindemann, Stuttgart 1867, Seite 183. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OATuebingen_183.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)