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2) Das Recht der Sedelmaier zu Dettenhausen zum jährlichen Bezug von 4 Klaftern Buchen- und 4 Klaftern Eichenscheiter, 100 Buchen- und 100 Eichenwellen gegen Bezahlung des Holzhauerlohns und einer Anweisgebühr von 12 kr. per Klafter und Wellenhundert.

3) Das durch Vertrag vom 29. März 1830 geregelte Recht der Gemeinde Rübgarten zum Bezug

a) des Bedarfs der Ortsbürger von Eichenbauholz im Schönbuchspreis,

b) von 100 Klaftern und 2500 Wellen Brennholz zu 2/3 in Buchen- und 1/3 in Weichholz gegen Bezahlung des Holzhauerlohns und einer Anweisgebühr von 12 kr. per Klafter und Wellenhundert, sowie gegen Entrichtung des sogenannten Rauchhabers mit 14 Scheffeln 4 Simri.

4) Das durch Vertrag vom 1. November 1830 geregelte Recht der oberen Mahlmühle zu Dußlingen zum Bezug ihres Bedarfs an Eichenbauholz für das Mühl- und Wohngebäude im halben Revierpreis.

Außer diesen werden auch die durch Verträge vom 26. März 1830 fixirten Abgaben von Gerechtigkeits-Brennholz an die Gemeinde Waldenbuch mit 400 Klaftern 10.000 Wellen für die Einwohner innerhalb Etters und 40 Klaftern 1000 Wellen für diejenigen außerhalb Etter’s, ferner an die Gemeinde Steinenbrunn mit 200 Klaftern 6000 Wellen wenigstens theilweise aus den Staatswaldungen des Bezirks abgegeben.

Die aus den Staatswaldungen zu deckenden Bedürfnisse des Staats begreifen den sehr bedeutenden Brennholzbedarf der Universität, denjenigen des Gerichtshofs und verschiedener anderer Beamtungen, der Bisthumspflege u. s. w. in sich. Zeitweise erfolgen auch Abgaben an den Holzgarten in Stuttgart und an die Eisenbahnverwaltung. Das übrige Holzerzeugniß kommt mit geringen Ausnahmen zum Verkauf an den Meistbietenden. Das Stockholz, welches in den Staatswaldungen ziemlich vollständig genutzt und durch die Empfänger selbst aufbereitet wird, wird theils ebenfalls im Aufstreich verkauft, theils um mäßige Taxen den bedürftigeren Revierangehörigen abgegeben, ebenso Dorne und andere geringe Straucharten. Das Leseholz wird den armen Ortsinsassen unentgeltlich überlassen und es ist der Zudrang zu dieser Nutzung fortwährend sehr groß.

Der Holzertrag der meisten Gemeindewaldungen wie auch derjenige der Stiftungswaldungen kommt nach Bestreitung des eigenen Holzbedarfs der Körperschaften für Rathhaus, Schule, Kirche u. s. w.

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Tübingen. H. Lindemann, Stuttgart 1867, Seite 150. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OATuebingen_150.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)